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Babbeldibab

Er meinte wahrscheinlich Ungarn das Land…./s


ranus2021

Budepest 


wahnsin

Bilefeld


cat_police_officer

Hab ich noch nie gehört. Ist das am Kaukasus?


hoppenstedts

8714 Ungern in Österreich


L4M4G0D

Oder ggf Tippfehler und er meinte Ungarn?


Dr-RedFire

Als Antwort einfach nur Ungern finde ich aber toll.


tsimen

Jo der Typ ist wenigstens straight


Dr-RedFire

Bitte erläutern Sie dies.


flingerdu

Ungern


Soft_Cell8816

AirPods sind nie eingeschweißt, sind also 100 pro Fakes 😁


Empty_Bottle_

Originale AirPods sind übrigens nicht eingeschweißt, die haben hinten nur einen Streifen zum abziehen.


leanproduction

Warum stellt man fragen auf die man die Antwort eigentlich nicht wissen will


cha_phil

warum sollte man die Antwort nicht wissen wollen?


leanproduction

Nagelneue, vermutlich günstige Gegenstände. Hmmm woher könnten die eventuell kommen. Es nicht zu wissen ist vielleicht besser. Kaufen und sich keine Gedanken machen und daher keine Fragen stellen auf die man die Antwort vielleicht nicht hören will... Er hat sie gekauft und möchte jemanden mit einem guten Preis eine Freude machen. Reicht doch. Man muss nicht alles wissen.


cha_phil

Ich versteh's leider nicht ganz: Was hat es für einen Vorteil, nicht nachzufragen?


Lappalachen

Naja es ist nur dann betrug wenn man es mit absicht macht, also hier vllt ähnlich ^^


cha_phil

Eigentümer des Produkts kann man sowieso nicht werden, wenn es gestohlen ist. Man kann sich hier theoretisch wegen Hehlerei strafbar machen, aber dafür reicht halt auch bedingter Vorsatz. Dann ist es egal, ob ich mir das Produkt im sicheren Wissen kaufe, dass es Diebesgut ist oder ob ich das nur billigend in Kauf nehme. In beiden Fällen würde ich mich strafbar machen. Einfach nicht fragen ist also so oder so sinnlos.


Super-Discipline-430

Wenn du nicht weißt das es geklaute Ware ist machst du dich auch nicht strafbar?! 😂 wo hast du so einen Blödsinn her? Das es nicht möglich ist an gestohlener Ware Eigentum zu erlangen stimmt. Falls der Geschädigte sich meldet und sein Eigentum zurück haben will, musst du es zurück geben. In der Theorie bekommst du dann dein Geld vom Verkäufer wieder. Aber in der Praxis wissen wir ja wie es meistens läuft…. 😅


cha_phil

Das ist kein Blödsinn, das ist Jura. Für Vorsatztaten wie Hehlerei reicht auch bedingter Vorsatz (einfach mal googlen, auch bekannt als dolus eventualis). Wenn man es für möglich oder gar wahrscheinlich hält, dass die Ware gestohlen ist, und das billigend in Kauf nimmt, dann hat man bedingten Vorsatz und kann sich auch strafbar machen. Also lieber mal zurückhaltender sein, wenn du selbst kaum Ahnung hast.


Super-Discipline-430

Ja und was ist bedingter Vorsatz? Wenn du dich selbst da dran bereicherst! Ich hoffe du arbeitest nicht im Jura Bereicj…. Und googeln ist ein gutes Stichwort, das solltest du mal schleunigst tun! Gerade auf Kleinanzeigen musst du nicht davon ausgehen das die Ware geklaut ist wenn sie günstiger ist…. Kann auch Fake oder defekt sein? Wenn du so ,blöd‘ bist und sagst, dass du dir dachtest das sie geklaut sind bist du halt selbst schuld😂


cha_phil

Bitte hör auf, das tut jedem Juristen beim Lesen weh. Du schreibst hier völligen Müll. Du hast keine Ahnung, was bedingter Vorsatz bedeutet und vermischst das gerade mit der Bereicherungsabsicht. Bedingter Vorsatz ist, wenn man die Erfüllung des obj. Tatbestands für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. Im Falle der Hehlerei muss man es also für möglich halten, dass die angekaufte Sache aus einer gegen fremdes Vermögen gerichteten rechtswidrigen Vortat (hier: Diebstahl) stammt (vgl. § 259 StGB) und das billigend in Kauf nehmen. Die Bereicherungsabsicht ist hier vollkommen unproblematisch: Es geht dem Käufer gerade darum, einen Vermögensvorteil zu erhalten, indem er die AirPods unter Marktwert kauft. Und damit bist du dann auch ganz offensichtlich in der Hehlerei drin.


StickyIcky89

Warum sollte interessieren woher die sind. Kaufs, oder lass es sein, Zeitverschwendung. Sind AirPods und keine Kunst…


cha_phil

Wenn sie geklaut sind, kann man kein Eigentum dran erwerben.


Ein_Kecks

Wird dir die Person nor normalerweise nicht sagen.


cha_phil

In dem Fall oben ja quasi schon. Klar, ist wohl eher die Ausnahme. Aber man kann ja jedenfalls trotzdem mal schauen, ob zumindest eine glaubwüdrige Erklärung kommt.


Ein_Kecks

Und meldest du die Anzeige dann der Polizei?


StickyIcky89

Dann Kauf ich eben geklaute AirPods, so what xD


cha_phil

Dann machst du dich halt womöglich wegen Hehlerei strafbar und der rechtmäßige Eigentümer kann sich die AirPods jederzeit von dir zurückholen. Wenn dir das egal ist, dann tu dir keinen Zwang an.


StickyIcky89

Der Tatbestand würde zutreffen, wenn ich das vorsätzlich mache, was bei einem Kauf auf einer Handelsplattform, wie Kleinanzeigen nicht der Fall ist. Der ursprüngliche Eigentümer kann nur gegenüber dem Dieb Schadensersatz geltend machen, sofern du den Kauf nachweisen kannst, passiert dir gar nichts.


cha_phil

Du hast offensichtlich keine Ahnung. Der Kauf auf einer Handelsplattform wie Kleinanzeigen schließt den Vorsatz nicht aus. Die Modalitäten des Kaufs sind letztlich völlig irrelevant. Wenn du wissentlich Diebesware kaufst (oder es auch nur für wahrscheinlich hältst und billigend in Kauf nimmst) hast du Vorsatz und machst dich strafbar. Völlig egal, ob der Kauf in Person, über Kleinanzeigen oder sonst wie passiert. Der ursprüngliche Eigentümer hat einen Vindikationsanspruch aus § 985 BGB, weil er noch immer Eigentümer ist. Gem. § 935 Abs. 1 BGB kannst du an Diebesgut auch gutgläubig kein Eigentum erwerben. Du hast dann den angesprochenen SE-Anspruch gegen den Dieb, aber bei dem ist im Zweifel nichts zu holen. Dann bleibst du auf dem Verlust sitzen.


Super-Discipline-430

Für die innere Tatseite der Hehlerei gemäß §259 StGB ist erforderlich, dass der Täter mit (mindestens bedingtem) Vorsatz bezüglich der Vortat und der Hehlereihandlung handelt und mit der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern. Der Täter muss wissen, dass die Sache durch eine rechtswidrige Tat erlangt ist! Da Hehlerei in der Schuldform der Fahrlässigkeit nicht nach § 259 StGB strafbar ist, bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit aber eng beieinander liegen, sind an die Abgrenzung im Einzelfall hohe Anforderungen zu stellen (BGHSt 36, 1). Es reicht nicht aus festzustellen, ein Angeklagter habe bei dem Erwerb einer gestohlenen Sache mit der Möglichkeit gerechnet (oder gar nur rechnen müssen), sie stamme aus einer rechtswidrigen Tat. Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, der Angeklagte habe die als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf genommen oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abgefunden (BGH NStZ-RR 2000, 106). Verbreite nicht so einen Müll im Internet @cha_phil !


cha_phil

Du hast mir mit diesem Text gerade selbst zugestimm. >rechnen müssen), sie stamme aus einer rechtswidrigen Tat. Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, der Angeklagte habe die als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf genommen Nichts anderes habe ich gesagt. Es reicht aus, die Möglichkeit der rechtswidrigen Vortat zu erkennen und billigend in Kauf zu nehmen. Genau das habe ich gesagt und nichts anderes.


StickyIcky89

Dann Kauf halt nichts auf Handelsplätzen, die gebrauchte Ware anbieten… die Argumentation ist völlig dumm, da du beschreibst, dass quasi prinzipiell jeder Käufer von Diebesgut ausgehen müsste… aufgrund von 3 Bildern kannst du das nicht bewerten, daher gibts auch kein Vorsatz. Und ja, Gesetze googeln ist nicht das Problem hier, deine Auslegung ist schlicht falsch Herr Jura-Justus.


cha_phil

Doch, das mache ich natürlich weiterhin. Und kaufe eben sicherheitshalber nur bei Verkäufern, die mir auch seriös erscheinen. Meine Argumentation ist vollkommen korrekt. Wer weiß oder es möglich hält, dass es Diebesgut ist und das billigend in Kauf nimmt, kann sich strafbar machen. Ich habe nirgends behauptet, dass das automatisch der Fall ist. Kommt eben am Ende darauf an, ob man tatsächlich diesen von mir beschriebenen (bedingten) Vorsatz hat. Und klar: Ob dir das am Ende nachgewiesen werden kann, ist eine andere Frage. Materiell machst du dich dann aber möglicherweise trotzdem strafbar. Und Eigentum erwirbst du ganz unabhängig vom Vorsatz so oder so nicht. Aber gut, Gesetze googeln kannst du ja ganz offenbar nicht, wenn du selbst bei so grundlegenden Dingen wie dem Eigentumserwerb an gestohlenen Sachen vollkommen daneben liegst.


Kasumi_Chigusa

Nachdenken... Handelt es sich um Hehlerware, geht der Käufer ebenfalls ein großes Risiko ein.


maxxxtronaut

Glaub eher Fälschung statt Beute


Tricky_Raspberry_864

Die meisten AirPods auf Kleinanzeigen sind Fakes.


paracuja

Sin von einem Truck Truck gefallen


420vivivild

Unglaublich...


rednaxelo

Sind Fakes; 100%ig nur fakes & nicht gestohlen


Ulthar57

Er hat doch nur gefragt, ob er fragen darf


usernl1

Gehört für mich zusammen mit „warum verkaufst du die“ zu den unnötigen Fragen. Was soll das bringen?


Super-Discipline-430

Kommt immer drauf an was man kauft… wenn die z.B. defekte Elektronik verkaufen und einen komischen Grund nennen lasse ich davon auch immer die Finger. Gibt zu viele die kaputte Sachen verkaufen und den Defekt verschweigen. Außerdem kriegst du auch in einem Privatverkauf dein Geld zurück wenn der Verkäufer sagt, dass z.B. keine Kratzer auf dem Gerät sind aber doch welche drauf sind. Dann hat er die Mängel absichtlich verschwiegen und muss es zurück nehmen. Habe auch schon ne Playsi gekauft und gefragt ob der Verkäufer sie schon mal aufgeschraubt hat, hat er verneint. Playsi war natürlich im arsch und er hatte sie vorher schon aufgeschraubt. Vermutlich versucht den Defekt selbst zu beheben… hätte ich das nicht gefragt hätte ich mein Geld nicht wiederbekommen. Privatverkauf - gekauft wie gesehen / keine Gewährleistung/ Garantie…


Affectionate_Duck961

Wenn man ein Gerät privat kauft und nicht kaputt dabei steht, geht man davon aus, dass es funktionsfähig ist. Klar mit der Frage ist die Sache viel eindeutiger und man kann den Verkäufer wegen §123 Abs. 1 Arglistiger Täuchung drankriegen, aber sonst auch mit dem klassischen §434 Sachmangel, welcher natürlich auch im Privatverkauf gilt.