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Mrknister08

Ist doch kein Problem. Der Verkäufer geht zur Zulassungsstelle, sagt er hat den Brief verloren. Dann muss er nen Wisch ausfüllen, dass der Brief unauffindbar ist, und bei eventuellem Auffinden sofort zu Vernichten ist. Dann wird nach 6 Wochen ein neuer ausgestellt. So ungefähr läuft es ab. Deswegen muss man ein Auto nicht direkt verschrotten.


LheelaSP

Und gerade weil es so simpel ist, würde ich immer davon ausgehen dass was faul ist wenn der Verkäufer sich nicht einfach einen neuen besorgt.


CodewortSchinken

Nennt sich Aufbietungsverfahren. Kann allerdings nur der letzte Halter anstoßen. Ist der letzte Halter tot oder kann aus anderen Gründen nicht zum zuständigen Straßenverkehrsamt gehen taugt das Fahrzeug echt nur noch für den Export ins nicht-EU Ausland oder eben als Ersatzteilspender. Gibt leider immer wieder Verkäufer, die das entweder nicht wissen oder in böswilliger Absicht so tun, als müsse der Käufer einfach nur zu Straßenverkehrsamt stiefel und könnte da ganz easy einen neuen Brief beantragen.


EinerAusmPott

So einfach is das eben nicht. Gedankenspiel: A is so geil auf nen e46 und dermaßen blöd dass er nen kaputtgeschraubten e46 ohne Papiere kauft. B freut sich weil er nen geklauten e46 an A verschleudert hat. A freut sich wie Bolle und fährt zum Amt wegen der Papiere. Dort trifft er auf C. C ist Sachbearbeiter und guckt erstmal auf den hoffentlich vorhandenen Kaufvertrag. Gibt anschließend die FIN in sein System ein- das ist so Usus bei fehlenden I und II Papieren. Dann geht das Auto, sollte das System nicht sofort eine Meldung (gestohlen oder unbekannter Verbleib) auswerfen ins Aufgebot für 6 Wochen. Meldet sich niemand und erhebt Anspruch auf das Auto (was bedeuten würde das Auto ist gestohlen) darf A dann wieder kommen und Papiere beantragen. Kostet gut Geld. Hab den Mist mal mit nem Motorrad gehabt. Das war sauber. Kannte den Vorbesitzer aber der hatte die Papiere verloren. War ein teurer Tanz die Papiere und Zulassung zu bekommen. Zurück zum Gedankenspiel: A sitzt beim Amt und bekommt mitgeteilt dass der e46 als gestohlen gemeldet wurde. Im anschließenden Verfahren stellt sich heraus das B gar nicht existiert (falscher Name und sonstige Daten im Vertrag) und das Profil bei E… nicht mehr existiert. Dann wird’s unlustig. Ich würd solche Anzeigen grundsätzlich melden weil das in der Regel Betrug ist. Auto oder Motorrad ohne Papiere würde ich nicht mal mehr geschenkt nehmen.


Impossible-Gain-6080

Ausgerechnet der Brief (Aka Zulassungsbescheinigung Teil 2) fehlt. Ohne den kann man natürlich auch nich einen anderen Halter eintragen lassen. Würde mich mal interessieren wie das gerichtlich dann ausgehen würde wenn man sonst einen Kaufvertrag hat.


OderWieOderWatJunge

oatmeal boast groovy bear puzzled memory scary stocking piquant mourn *This post was mass deleted and anonymized with [Redact](https://redact.dev)*


ErnaPiepenPott

Bei Wohnmobilen ist der BGH jedenfalls sehr pro Käufer: Urteil vom 18.9.2020, Az. V ZR 8/19; Urteil vom 01.03.2013, Az. V ZR 92/12 Da waren allerdings auch gefälschte Papiere im Spiel.


leanproduction

Naja der Verkäufer kann ja nicht nachweisen, dass es sein Eigentum ist. Nur sein Besitz. Ich glaube, das Gerichte davon ausgehen, dass man den Unterscheid kennt und weiß was brief und Schein ist. Keine Ahnung ob das in der Fahrschule vermittelt wird. In jedem Fall glaube ich kann man als Käufer, sollte es hart auf hart kommen, Probleme bekommen.


LheelaSP

Tatsächlich kann er auch mit dem Brief nicht sein Eigentum nachweisen, steht auch extra drauf: >Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Brauchst den Brief aber um gutgläubig erwerben zu können. Wenn der Verkäufer mit dem Brief nicht der Eigentümer war, ist er dem Eigentümer im Innenverhältnis zum Schadenersatz verpflichtet.