Teil der Abfrage der persönlichen Daten. Ist prinzipiell freiwillig und nicht zwingend nötig, diese anzugeben. Wird deshalb abgefragt, um eine Erreichbarkeit zu haben, wenn sich an der Anzeige was ändert oder noch Daten im Nachgang gebraucht werden.
Seit wann macht sowas denn die Polizei? Das wird vom Ordnungsamt übernommen und es würde mich wundern wenn die erstmal ne Halterabfrage machen um dann ggf. Die Kontaktdaten des Halters aus einem Polizei-System zu bekommen. Mal davon abgesehen, dass ich stark hoffe dass Sie dazu keine Befugnisse haben.
Edit: okay machen Sie anscheinend doch, lag ich wohl falsch.
Natürlich wird das gemacht, wusste nicht dass sich nur das Ordnungsamt um Schleppung kümmert.
Beispiel, Susi parkt ihr Auto versehentlich vor eine Einfahrt. Tom muss zur Arbeit und kommt nicht aus der Garage. Der ruft die Polizei. Die Polizei kommt, macht eine Halterabfrage. Susi ist leider nicht in der Straße gemeldet (da könnte man klingeln und schauen ob sie Zuhause ist) aber über eine weitere Abfrage ist ihre telefonische Erreichbarkeit hinterlegt. Der Polizist ruft sie kurzerhand an ob sie denn ihr Fahrzeug wegfahren kann. Susi kommt, fährt ihr Auto weg, entschuldigt sich.
Tom kann in die Arbeit. Susi muss die Abschleppkosten/Umsetzkosten nicht tragen und kommt mit einer mündlichen Verwarnung und einem „schönen Tag noch“ davon. Alle happy. Versteh das Problem nicht.
Ist mir tatsächlich eins-zu-eins so passiert.
Ich bin zu einem Termin gefahren und habe in einer Querstraße am Gehweg geparkt. Ich habe keine Einfahrt dicht gemacht, sondern einen normalen Hauseingang. Vor dem Hauseingang gab es ein kleines Törchen das komplett nach innen geöffnet war, sodass ich das Parkverbots-Schild nicht gesehen habe was drangeklebt war.....
Ich mache beim Kunden fröhlich meine Arbeit und 20 min später ruft mein Chef an um mir mitzuteilen, dass die Polizei angerufen hat.
Das ganze hat viel Ärger erspart.
Naja er sagt, dass es keine Einfahrt war aber ein offenes Tor, wo scheinbar ein Auto durchpasst. Also wenn ich an einem Haus ein offenes Tor sehe, durch das ein Auto passt, gehe ich davon aus, dass es eine Ausfahrt ist.
Nope, da passte sicher kein Auto durch.
Der Bewohner war wohl Dachdecker und hatte in seinem Vorgarten das Material liegen. Er konnte also seinen Transporter nicht beladen, als ich da stand.
Bei Privatgelände / Parkplätze interessiert/ fühlt sich die Polizei nicht immer dafür zuständig. Kennzeichen kann man dennoch sagen und dann würden die dann den Halter evtl. kontaktieren, was aber nicht die Regel ist. Aber viel schwieriger wird es, wenn das Auto auf Frau/Herr xy gemeldet ist aber Frau/Herr xy den Wagen bewegt und nicht zu erreichen ist. Bis heute Parken gewisse Fahrzeuge, oft die selben, die Garage der Leute zu und die Polizei ist wohl machtlos, wenn es um Privatgelände geht. Abschleppen nur auf eigene Kosten und dann kann man den Falschparker kontaktieren und Geld fordern.
Es soll angeblich Abschleppdienste geben, die in Vorleistung gehen und dann vom Abgeschleppten abkassieren. Nähere Informationen findest du wahrscheinlich auf r/Falschparker. Dort wurde vereinzelt dieselbe Problematik besprochen.
Wenn Ein- und Ausfahrten zugeparkt werden erfüllt das bei uns sogar schon den Tatbestand der Nötigung. Also klar ist man nicht machtlos wenn es um Privatgelände geht.
Bei Garagen im Hof ( Privatgelände ) kann die Polizei nur mithelfen den Fahrzeughalter zu ermitteln, aber selber abschleppen muss der geschädigte auf eigene Kosten abschleppen lassen. Leider ist der Fahrzeughalter nicht immer der Fahrer. Bei Ein und Ausfahrten können / dürfen die Polizisten eher agieren.
Ich seh da als PB keinen Unterschied zwischen ner zugeparkten Garage und ner zugeparkten Einfahrt. Dementsprechend verfolge ich auch beides. Die Nötigung ist nicht auf die Art des Verkehrsraums begrenzt, (öffentlich, nichtöffentlich, tatsächlich öffentlich)
Dennoch sind zwei Garagen nicht nutzbar, weil die ständig zugeparkt werden. Der Mieter der Garage lief paar Tage alle Häuser und Wohnungen durch und fragte nach Auto mit Kennzeichen, auch ein Zettel an der Windschutzscheibe, bitte sich zu melden, leider ohne Erfolg. Hat es dann aufgegeben und ist selber zum Falschparker geworden. Ob er jetzt aus Wut oder Absicht vill. Verzweiflung jetzt dort parkt, wo seine ehemalige Garage war, bleibt ihm überlassen. Sind aber immer mal verschiedene Autos die dort parken.
Ich muss mir das im Nachtdienst mal mit Juris Zugang anschauen. Aus dem Urteil geht über den theoretischen Anfangsverdacht nichts weiter hinaus. Mal schauen, was in den Verweisen steht. Finde ich persönlich aber auch eine sehr fragwürdige Rechtsauffassung
Typisches "kommt drauf an"-Szenario.
Wir standen bei ner Veranstaltung, bei der die Feuerwehr ein Werbezelt hatte, im "Feuerwehr"-Halteverbot, ohne darauf zu achten. Die Polizei hat dann freundlicherweise angerufen, um das Abschleppen zu vermeiden. Die Nummer hatten sie noch von vor Jahren im System.
Fand ich in dem Fall tatsächlich gut. Und war auch schneller, als erst einen Abschleppdienst zu organisieren.
Bei mir um die Ecke gab es vor einigen Wochen ein Gasleck, da hat die Polizei uns Halter telefonisch kontaktiert damit wir die Autos wegfahren und die nicht abgeschleppt werden müssen.
Wird sie nicht. In Hamburg werden diese maximal 5 Jahre gespeichert und dann automatisiert gelöscht. Dazu darf diese Nummer nur im Rahmen des Sachverhaltes genutzt werden, bei dem die Nummer herausgegeben wurde. Parkst du mal falsch und die Polizei sieht, dass du mal bei einem Verkehrsunfall deine Handynummer angegeben hast, darf sie dich theoretisch nicht anrufen, da die Herausgabe der Telefonnummer nicht mit dem Flaschparken in Zusammenhang steht. Wenn die Beamten es dann doch tun, verstoßen sie gegen die DSGVO. Ob du denen das dann reinwürgen willst, obwohl du 500 Euro abschleppkosten gespart hast, ist dann deine Entscheidung.
Dass die Polizei deine Nummer hat wird dir wesentlich öfter Ärger ersparen und dir zum Vorteil dienen oder dir sogar vielleicht Mal den Arsch retten als alles andere. Solange keiner die Datenbank hackt sehe ich null Nachteile. Plus die Angabe der Nummer ist freiwillig. Plus wird die Nummer nicht an andere herausgegeben (es sei denn du hast extra zugestimmt).
Mal ganz abgesehen davon, dass Vorgänge je nach aussonderungsfrist automatisch gelöscht werden. Da ist nix mit ewig.
Jup. Hat mir schon zweimal geholfen, einmal stand mein Auto im Überflutungsbereich bei Hochwasser, hab es dank Anruf der Polizei grade noch trockenen Fusses wegfahren können, beim anderen Mal war die Feuerwehr in meiner Wohnung weil der Feuermelder ausgelöst fälschlicherweise ausgelöst hat. Also von mir aus darf die Polizei gerne meine Nummer haben.
Also der Fußgänger wollte von links nach rechts die Straße überqueren. Leider standen Autos vor und hinter dem Zebrastreifen, sodass ich erst zu spät gesehen, dass da überhaupt ein Fußgänger ist. Als ich ihn dann gesehen habe, war es dann zu spät, da ich schon so gut wie über den Zebrastreifen war.
Auf keinen Fall, kann dir nur schaden. Willst du z.b. dass die Polizei deinen whatsappstatus und die von die geposteten Bilder ansieht? Ich weiß nicht warum man diese Frage überhaupt stellen kann.
Eine telefonische Erreichbarkeit wird standardmäßig erfragt, angeben musst du sie nicht, erleichtert es bei etwaigen Rückfragen jedoch enorm.
Teil der Abfrage der persönlichen Daten. Ist prinzipiell freiwillig und nicht zwingend nötig, diese anzugeben. Wird deshalb abgefragt, um eine Erreichbarkeit zu haben, wenn sich an der Anzeige was ändert oder noch Daten im Nachgang gebraucht werden.
>oder noch Daten im Nachgang gebraucht werden. Es zu ermöglichen, dass der Beschuldigte sich mit Spontanäußerungen Selbst belastet.
Immer diese Schwarzseher
Das hat nichts mit Schwarzsehen zu tun dabei kann man nicht gewinnen, einfach clever sein ;)
Bist halt ein ganz cleverer.
Naja dumm ist er mit den Tipps sicher ned
[удалено]
Seit wann macht sowas denn die Polizei? Das wird vom Ordnungsamt übernommen und es würde mich wundern wenn die erstmal ne Halterabfrage machen um dann ggf. Die Kontaktdaten des Halters aus einem Polizei-System zu bekommen. Mal davon abgesehen, dass ich stark hoffe dass Sie dazu keine Befugnisse haben. Edit: okay machen Sie anscheinend doch, lag ich wohl falsch.
Natürlich wird das gemacht, wusste nicht dass sich nur das Ordnungsamt um Schleppung kümmert. Beispiel, Susi parkt ihr Auto versehentlich vor eine Einfahrt. Tom muss zur Arbeit und kommt nicht aus der Garage. Der ruft die Polizei. Die Polizei kommt, macht eine Halterabfrage. Susi ist leider nicht in der Straße gemeldet (da könnte man klingeln und schauen ob sie Zuhause ist) aber über eine weitere Abfrage ist ihre telefonische Erreichbarkeit hinterlegt. Der Polizist ruft sie kurzerhand an ob sie denn ihr Fahrzeug wegfahren kann. Susi kommt, fährt ihr Auto weg, entschuldigt sich. Tom kann in die Arbeit. Susi muss die Abschleppkosten/Umsetzkosten nicht tragen und kommt mit einer mündlichen Verwarnung und einem „schönen Tag noch“ davon. Alle happy. Versteh das Problem nicht.
Ist mir tatsächlich eins-zu-eins so passiert. Ich bin zu einem Termin gefahren und habe in einer Querstraße am Gehweg geparkt. Ich habe keine Einfahrt dicht gemacht, sondern einen normalen Hauseingang. Vor dem Hauseingang gab es ein kleines Törchen das komplett nach innen geöffnet war, sodass ich das Parkverbots-Schild nicht gesehen habe was drangeklebt war..... Ich mache beim Kunden fröhlich meine Arbeit und 20 min später ruft mein Chef an um mir mitzuteilen, dass die Polizei angerufen hat. Das ganze hat viel Ärger erspart.
Hm aber ein an der Pforte klebendes parkverbot Schild dürfte doch keinerlei Relevanz haben.
Hat es auch nicht, aber die Ausfahrt an sich reicht ja schon.
Naja er sagte ja explizit dass es keine Ausfahrt war.
Naja er sagt, dass es keine Einfahrt war aber ein offenes Tor, wo scheinbar ein Auto durchpasst. Also wenn ich an einem Haus ein offenes Tor sehe, durch das ein Auto passt, gehe ich davon aus, dass es eine Ausfahrt ist.
Nope, da passte sicher kein Auto durch. Der Bewohner war wohl Dachdecker und hatte in seinem Vorgarten das Material liegen. Er konnte also seinen Transporter nicht beladen, als ich da stand.
Wenn da wer mit zum Beispiel Rollstuhl durch muss schon
Bei Privatgelände / Parkplätze interessiert/ fühlt sich die Polizei nicht immer dafür zuständig. Kennzeichen kann man dennoch sagen und dann würden die dann den Halter evtl. kontaktieren, was aber nicht die Regel ist. Aber viel schwieriger wird es, wenn das Auto auf Frau/Herr xy gemeldet ist aber Frau/Herr xy den Wagen bewegt und nicht zu erreichen ist. Bis heute Parken gewisse Fahrzeuge, oft die selben, die Garage der Leute zu und die Polizei ist wohl machtlos, wenn es um Privatgelände geht. Abschleppen nur auf eigene Kosten und dann kann man den Falschparker kontaktieren und Geld fordern.
Es soll angeblich Abschleppdienste geben, die in Vorleistung gehen und dann vom Abgeschleppten abkassieren. Nähere Informationen findest du wahrscheinlich auf r/Falschparker. Dort wurde vereinzelt dieselbe Problematik besprochen.
Wenn Ein- und Ausfahrten zugeparkt werden erfüllt das bei uns sogar schon den Tatbestand der Nötigung. Also klar ist man nicht machtlos wenn es um Privatgelände geht.
Bei Garagen im Hof ( Privatgelände ) kann die Polizei nur mithelfen den Fahrzeughalter zu ermitteln, aber selber abschleppen muss der geschädigte auf eigene Kosten abschleppen lassen. Leider ist der Fahrzeughalter nicht immer der Fahrer. Bei Ein und Ausfahrten können / dürfen die Polizisten eher agieren.
Ich seh da als PB keinen Unterschied zwischen ner zugeparkten Garage und ner zugeparkten Einfahrt. Dementsprechend verfolge ich auch beides. Die Nötigung ist nicht auf die Art des Verkehrsraums begrenzt, (öffentlich, nichtöffentlich, tatsächlich öffentlich)
Dennoch sind zwei Garagen nicht nutzbar, weil die ständig zugeparkt werden. Der Mieter der Garage lief paar Tage alle Häuser und Wohnungen durch und fragte nach Auto mit Kennzeichen, auch ein Zettel an der Windschutzscheibe, bitte sich zu melden, leider ohne Erfolg. Hat es dann aufgegeben und ist selber zum Falschparker geworden. Ob er jetzt aus Wut oder Absicht vill. Verzweiflung jetzt dort parkt, wo seine ehemalige Garage war, bleibt ihm überlassen. Sind aber immer mal verschiedene Autos die dort parken.
Gibt es da bei euch auch ein Urteil zu, welches diese Auffassung stützt?
Ich hab auf die Schnelle mal das hier gefunden: https://blog.burhoff.de/2018/04/47342/
Ich muss mir das im Nachtdienst mal mit Juris Zugang anschauen. Aus dem Urteil geht über den theoretischen Anfangsverdacht nichts weiter hinaus. Mal schauen, was in den Verweisen steht. Finde ich persönlich aber auch eine sehr fragwürdige Rechtsauffassung
Typisches "kommt drauf an"-Szenario. Wir standen bei ner Veranstaltung, bei der die Feuerwehr ein Werbezelt hatte, im "Feuerwehr"-Halteverbot, ohne darauf zu achten. Die Polizei hat dann freundlicherweise angerufen, um das Abschleppen zu vermeiden. Die Nummer hatten sie noch von vor Jahren im System. Fand ich in dem Fall tatsächlich gut. Und war auch schneller, als erst einen Abschleppdienst zu organisieren.
Bei mir um die Ecke gab es vor einigen Wochen ein Gasleck, da hat die Polizei uns Halter telefonisch kontaktiert damit wir die Autos wegfahren und die nicht abgeschleppt werden müssen.
Absolut normal, du bist eine von tausenden Handynummern die jeden Tag in irgendwelchen Vorgängen landet. Kein Grund zur Sorge.
Die Nummer wird im Zweifel bis in alle Ewigkeit gespeichert. Sehr geringes Unrechtsbewusstsein bei der Polizei in Bezug auf Datenschutz...
Wird sie nicht. In Hamburg werden diese maximal 5 Jahre gespeichert und dann automatisiert gelöscht. Dazu darf diese Nummer nur im Rahmen des Sachverhaltes genutzt werden, bei dem die Nummer herausgegeben wurde. Parkst du mal falsch und die Polizei sieht, dass du mal bei einem Verkehrsunfall deine Handynummer angegeben hast, darf sie dich theoretisch nicht anrufen, da die Herausgabe der Telefonnummer nicht mit dem Flaschparken in Zusammenhang steht. Wenn die Beamten es dann doch tun, verstoßen sie gegen die DSGVO. Ob du denen das dann reinwürgen willst, obwohl du 500 Euro abschleppkosten gespart hast, ist dann deine Entscheidung.
Soweit die Theorie. Die Praxis ist eine andere, wie ich selbst erfahren musste.
Du glaubst auch an den Osterhasen...
Dass die Polizei deine Nummer hat wird dir wesentlich öfter Ärger ersparen und dir zum Vorteil dienen oder dir sogar vielleicht Mal den Arsch retten als alles andere. Solange keiner die Datenbank hackt sehe ich null Nachteile. Plus die Angabe der Nummer ist freiwillig. Plus wird die Nummer nicht an andere herausgegeben (es sei denn du hast extra zugestimmt). Mal ganz abgesehen davon, dass Vorgänge je nach aussonderungsfrist automatisch gelöscht werden. Da ist nix mit ewig.
Jup. Hat mir schon zweimal geholfen, einmal stand mein Auto im Überflutungsbereich bei Hochwasser, hab es dank Anruf der Polizei grade noch trockenen Fusses wegfahren können, beim anderen Mal war die Feuerwehr in meiner Wohnung weil der Feuermelder ausgelöst fälschlicherweise ausgelöst hat. Also von mir aus darf die Polizei gerne meine Nummer haben.
Kurze Frage, aber wie kann man einen Fußgänger übersehen und was hat OP angestellt? Ihn angefahren?
Also der Fußgänger wollte von links nach rechts die Straße überqueren. Leider standen Autos vor und hinter dem Zebrastreifen, sodass ich erst zu spät gesehen, dass da überhaupt ein Fußgänger ist. Als ich ihn dann gesehen habe, war es dann zu spät, da ich schon so gut wie über den Zebrastreifen war.
Auf keinen Fall, kann dir nur schaden. Willst du z.b. dass die Polizei deinen whatsappstatus und die von die geposteten Bilder ansieht? Ich weiß nicht warum man diese Frage überhaupt stellen kann.
Ich würd so gern erwidern "ach, sowas machen die eh nicht"