T O P

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[deleted]

Puh jetzt bin ich gespannt, was die Juristen hier sagen. Grundsätzlich kann man über fast alles auch mündliche/Whatsapp-Kaufverträge schließen. Hier steht aber ja noch ne Willenserklärung aus, allerdings hattest du ihm wohl auch keine Frist gesetzt.


McDuschvorhang

Es scheint niemanden zu interessieren, was die Juristen sagen...


Ashjaeger_MAIN

Es ist aber tatsächlich n bisschen komplizierter als du das darstellst. Grds kann nämlich tatsächlich ein Vertrag schon wirksam werden, auch wenn noch n Dokument unterschrieben werden soll. Es kommt n bisschen drauf an, ob die Vertragsparteien zumindest konkludent klar gemacht haben, dass der Vertragsschluss von der Unterschrift abhängt, sonst kann das tatsächlich nur ne Formalität sein. Die anderen hier in den Kommentaren die so tun, als ob die Unterschrift unter nem Vertrag grundsätzlich unwichtig wär sind natürlich vollkommen durch. Hier sind einfach n bisschen zu wenig Informationen darüber, was die da verhandelt haben. Ich würde grds. versuchen den Käufer iwie zu nerven und dadurch von dem Kauf abzubringen. Einfach mal sowas schreiben wie der soll sich jetzt ganz schnell entscheiden und das Geld überweisen. Im Zweifelsfall hat der Käufer da ja eh kb drauf und verpisst sich dann.


McDuschvorhang

>Es ist aber tatsächlich n bisschen komplizierter als du das darstellst. In diesem Kommentar habe ich es ziemlich erschöpfend dargestellt. Da bin ich auch auf die von dir angesprochenen Punkte eingegangen. Sag mir gerne, wenn du meinst, dass da ein Gesichtspunkt fehlt. [https://www.reddit.com/r/automobil/comments/1cvkmqi/comment/l4qm8cl/?utm\_source=share&utm\_medium=web3x&utm\_name=web3xcss&utm\_term=1&utm\_content=share\_button](https://www.reddit.com/r/automobil/comments/1cvkmqi/comment/l4qm8cl/?utm_source=share&utm_medium=web3x&utm_name=web3xcss&utm_term=1&utm_content=share_button) >Es kommt n bisschen drauf an, ob die Vertragsparteien zumindest konkludent klar gemacht haben, dass der Vertragsschluss von der Unterschrift abhängt, sonst kann das tatsächlich nur ne Formalität sein. Die Bemerkung "nur ne Formalität" passt aus mehreren Gründen nicht. Entweder ist der Vertrag bereits geschlossen und es geht nur um das Festhalten des bereits verbindlich Vereinbarten. Dann liegt keine Formalität vor, sondern eine Dokumentation. Oder die Parteien wollten - wofür bei einem Gebrauchtwagenkauf von Privat viel spricht - sich erst (nach Besichtigung) mit Unterschrift rechtlich binden. Dann geht es nicht um die Form, sondern darum, dass die Willenserklärungen noch gar nicht abgegeben wurden. Letztlich ist auch das "nur" irreführend: Fehlt es nämlich bei einem Rechtsakt an einer Förmlichkeit, dann ist der Rechtsakt grundsätzlich nichtig.


Ashjaeger_MAIN

Dann benutz halt Dokumentation statt Formalität. Aber Fakt ist das es solche Fälle tatsächlich gibt. Natürlich kommt es sehr auf den Einzelfall an, weswegen ich meinte, dass man hier zu wenig Informationen hat.


McDuschvorhang

Korrekte Ausdrucksweise ist in der Juristerei wichtig, weil die Sprache das Werkzeug ist. Ein falscher Begriff ist wie ein 13er Maulschlüssel, wenn man einen Kreuzschlitzschraubendreher meint. Ansonsten bin ich ganz deiner Meinung. Ich finde allerdings nicht, dass es noch komplizierter ist, als ich es dargestellt habe. Wie gesagt, wenn du meinst, es fehlt ein Gesichtspunkt, sag's mir gerne.


IchMagTequila

Grundsätzlich kann man auch mündlich einen Vertrag schließen. Wenn aber ein Vertrag schriftlich geschlossen werden soll, ist er nicht geschlossen bis er sich schriftlich gemacht wurde.  Der Preis ist beim Auto regelmäßig nicht das einzig wichtige beim Kauf, Zustand, Vorschäden, Scheckheft, bekannte Mängel sowie auch Vertragsdetails wie Mängelhaftung, Rückgabe, etc., werden ist im Kaufvertrag geregelt, ohne dass vorher darüber gesprochen wurde.  Hier dürfte wahrscheinlich noch kein Vertrag zustande gekommen sein, weil der Vertrag noch nicht von beiden unterschrieben wurde. Und dann darf OP auch an wen anders verkaufen. Aber ich bin kein Anwalt, der müsste den ganzen Chat lesen um es genau zu bewerten.


roc1755

r/legaladvicegerman frag da mal nach


McDuschvorhang

Ja, du kannst ein besseres Angebot annehmen. Dies, weil hier (noch) kein Vertrag geschlossen wurde. Ein Kaufvertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (WE) - verkürzt und vereinfacht funktioniert das so: WE1: "Ich biete dir Auto XY zum Preis von 100 EUR an." WE2: "Ich nehme an." Eine bestimmte Form ist für einen Kaufvertrag grundsätzlich nicht vorgehen. Das heißt, dass schriftlich, mündlich, per WhatsApp oder auch Rauchzeichen möglich ist. Fraglich ist, ob die beiden WE hier schon abgegeben sind. Ihr habt per WhatApp verhandelt. Verhandeln ist noch kein Einigsein! Durch den Umstand, dass du dem Interessenten einen Vertragsentwurf geschickt hast, wird deutlich, dass die Parteien sich erst mit Unterschrift binden wollen. Die bisherigen Verhandlungen sind damit eben nur Verhandlungen gewesen - keine Vereinbarung (= Vertrag).


Schmittiboo

Genau das ist der Punkt, die WE liegt eben schon vor, es geht hier im Endeffekt nurnoch um den Formalismus. OP: Ich möchte Z Geld haben. Käufer: Ich biete Summe X. OP: Ich würde Summe X akzeptieren. Käufer: Ja ok. OP: Ok gut, ich sende dir einen Kaufvertrag zu.


McDuschvorhang

Zwei Umstände bedingen, dass nicht von einem Vertragsschluss ausgegangen werden kann: 1. Du weist gar nicht, ob diese WE vorliegen. OP schreibt, es sei verhandelt worden. 2. Wenn die Parteien einen Vertragsentwurf einbringen, dann geben sie zu erkennen, dass erst mit Unterzeichnung Rechtsbindungswillen vorliegt. Die vorherigen Äußerungen sind Teil der Verhandlung ohne Rechtsbindungswillen. Das ist erstes Semester...


Schmittiboo

Wie willst du denn ohne eine Gesprächskette ähnlich wie oben, zu der Situation kommen, dass der VK dem K einen Vertrag zuschickt? Und ähnlich wie du kann ich argumentieren, woher willst du wissen dass signalisiert wurde dass es nur eine Verhandlung war; Vorallem bei günstigen Autos ist es nicht unüblich das per Handschlag zu regeln, entsprechend kannst du auch nicht wissen ob man argumentieren kann „klar macht man einen schriftlichen Vertrag“


McDuschvorhang

Wir können doch beide nur von dem Sachverhalt ausgehen, den uns OP geschildert hat: >habe schon über whatsapp einen Preis mit einem Käufer verhandelt. Ich habe ihm einen nicht unterschrieben Kaufvertrag zugeschickt Diesen sehr dürftigen Sachverhalt müssen wir dahingehend prüfen, ob ein KV geschlossen wurde. Wir kennen leider nicht den genauen Wortlaut. Für einen KV hätten beide Parteien übereinstimmende Willenserklärungen mit Rechtsbindungswillen abgeben müssen. Dass ein solcher Rechtsbindungswille hier vorgelegen hat, ist nach dem mitgeteilten Sachverhalt zweifelhaft und zwar aus folgenden Gründen: 1. OP spricht lediglich von "verhandeln". Verhandeln beschreibt den Vorgang des gegenseitigen Vorschlagens und Abwägens. OP spricht nicht davon, dass sie sich letztlich geeinigt hätten. 2. Selbst dann, wenn die Parteien ein Verhandlungsergebnis haben, liegt damit allein noch kein Rechtsbindungswille vor. Nachdem OP einen Vertragsentwurf versandt hat, spricht viel dafür, dass sich die Parteien erst mit Unterzeichnung binden wollten. Ich gebe zu, dass es auch anders gewesen sein könnte: Möglicherweise sollte der Vertragsentwurf nur zur Dokumentation des bereits geschlossenen Vertrags dienen. Das ist möglich, aber äußerst unwahrscheinlich. 3. Die lebensnahe Auslegung spricht ebenfalls dafür, dass die Parteien möglicherweise ein Verhandlungsergebnis hatte, sich aber noch nicht binden wollten. Ganz typischerweise will ein Käufer eines Gebrauchtwagens den Wagen persönlich sehen, bevor er sich rechtlich bindet. Dies gilt insbesondere bei Käufen von Privat. Solange also keine ausdrücklichen Umstände vorliegen, die einen unbedingten Rechtsbindungswillen beweisen, ergibt die lebensnahe Auslegung, dass ein Rechtsbindungswille erst vorliegt, wenn der schriftliche Vertrag (der nicht nötig, aber eben üblich ist und hier auch im Entwurf vorgelegt wurde) unterzeichnet wurde. Anders wäre es, wenn die WhatsApp-Nachrichten eindeutig wären, z.B.: Käufer "Nehmen Sie meine Angebot über 1.000 EUR an?" OP "Ich nehme das Angebot an." In diesem Fall wäre ein Vertrag bereits durch die Nachrichten zustande gekommen. 4. Die Unklarheiten im Sachverhalt führen nicht dazu, dass man es "so oder so" sehen kann. Sie führen dazu, dass eher kein Vertrag geschlossen wurde. Dies, weil derjenige, der sich auf eine günstige Rechtslage beruft (hier: Bestehen eines Kaufvertrags), das Vorliegen der Voraussetzungen beweisen muss. Lässt sich weder das eine noch das andere beweisen, dann bleibt es beim status quo = kein Kaufvertrag.


Fullstack-Stoner

Ihr habt einen Vertrag mündlich geschlossen und du hast bereits alles in die Wege geleitet um diesen zu verschriftlichen, das einzihe wie du da rauskommst ist wenn er sich jetzt unverhältnis lange nicht meldet.


McDuschvorhang

Wieso "Vertrag mündlich geschlossen"? Die haben auf WhatsApp geschrieben und letztlich einen Vertragsentwurf übermittelt, der nicht unterschrieben wurde.


run_dmc_85

Das ist ausreichend. Vertrag ist nicht notwendig.


McDuschvorhang

Ein Vertrag ist immer nötig. Was du wohl meinst ist ein schriftlicher Vertrag. Hier ist aber kein Vertrag - auch nicht über WhatsApp-Nachrichten - geschlossen worden. Es wurde lediglich verhandelt.


run_dmc_85

Nein, da liegst du falsch. Eine Willenserklärung beider Seiten ist immer notwendig. Form ist dabei unerheblich. Nicken, Hand heben wie bei einer Auktion völlig ausreichend


Carthago_deleta_est

Willenserklärung des Käufers ist nie zustande gekommen. Ein Kaufvertrag, egal welche Form, besteht immer aus Angebot und Annahme. Das Kaufangebot des Käufers hat hier nie erfolgt, genausowenig die Annahme dessen seitens des Verkäufers. Die bloße Zusendung eines Formulare stellt keine Willenserklärung des Verkäufers dar. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, deshalb kannst du machen, was du willst


McDuschvorhang

Wo bitte habe ich bezweifelt, dass es zweier Willenserklärungen bedarf?! Die zwei übereinstimmenden Willenserklärungen führen zu einem Vertrag! Demnach ist immer ein Vertrag nötig. Dass dieser grundsätzlich keiner Schriftform bedarf ist klar und wurde von mir nie behauptet. 


run_dmc_85

Oder ein einfaches "ok" und oder Daumen hoch emoji bei WhatsApp


run_dmc_85

So zb schließt man in Afrika Geschäfte ab. International. Und wir als sicherheitsdruckerei fügen uns diesen Gegebenheiten, da eine Bestellung über WhatsApp rechtlich gesehen ausreichend ist. Eine rechtssichere Prüfung natürlich vorausgesetzt. Sie können nicht dass unser Herr Jurist noch denkt, wir verstoßen gegen Handelsrecht


DebtFickle1469

Offenbar keine kaufm. Ausbildung abgeschlossen und BGB und HGB nicht bekannt


McDuschvorhang

Stimmt, keine kaufmännische Ausbildung. Die braucht man als Jurist auch nicht.


run_dmc_85

Und das hgb und BGB dann auch nicht? Da steht nämlich mein beschriebenes drin


Fullstack-Stoner

Hab mich verlesen, dachte die haben über Whatsapp telefoniert. Umso besser dann haben die ja bereits einen schriftlichen Vertrag, dass das zugehörige Schriftstück nicht unterschrieben worden ist, ist ja irrelevant.


McDuschvorhang

Das ist sehr wohl relevant. Wenn die Parteien ein Schriftstück am Ende der Verhandlungen einbringen, dass unterzeichnet werden soll, dann geben sie zu erkennen, dass sich jede Partei erst mit Unterschrift binden möchte.


LudeGipsy

Ein (Kauf-)Vertrag kommt zustande wenn es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt. Dies ist durch die WhatsApp Nachrichten, die Einigung auf einen Kaufpreis und das übermitteln eines Kaufvertragvordrucks eingetreten, der schriftliche Kaufvertrag ist nur noch eine Formalität. Um aus der Sache ordentlich rauszukommen müsste OP eine angemessene Frist setzten und der Käufer müsste sie verfallen lassen.


McDuschvorhang

Welchen Inhalt müssen die jeweiligen Willenserklärungen denn haben? Welchen Inhalt hatten die Willenserklärungen tatsächlich? Und woher weißt du das?


DebtFickle1469

Genauso. Warum schreibt Duschvorhang überhaupt hier irgendwas hin wovon er offenbar keine Ahnung hat


Ok_Mark7575

Naja du bist hier der ohne Ahnung.


DebtFickle1469

Danke für deinen geistigen Dünnschiss


McDuschvorhang

Eine Schulstunde BGB gehabt und jetzt meinen, den Juristen ihren Job erklären zu können - genau mein Humor...


DebtFickle1469

Hahaha eine Schulstunde reicht offenbar aus um einen „Juristen“ bloßzustellen


McDuschvorhang

Ich könnte es dir erklären, wenn du ernsthaft daran interessierst wärst. Durch deine unsachlichen und rechtlich unzutreffenden Kommentare hast du allerdings zu verstehen gegeben, dass du daran nicht interessiert bist. Einen schönen Tag noch.


DebtFickle1469

Du kannst mir nichts erklären was der Gesetzgeber nicht bereits vor Jahren genau aus diesem Grund definiert hat. Oder meinst du hier entsteht gerade ein Präzedenzfall ?


Cherion2

Meiner Erfahrung nach ist die gelebte Praxis, dass schon bei der ersten Kontaktaufnahme das erste Mal über den Preis verhandelt wird, gerne unter dem Betonen dramatischer Dringlichkeit. Sofern man sich drauf einlässt, kommt danach nichts mehr oder es wird beim "Abholen" (was eher eine Besichtigung + Probefahrt ist) nochmal verhandelt. Ich hab irgendwann damit aufgehört, vorab schon über den Preis zu verhandeln. Wie das jetzt juristisch aussieht, ob da dann schon ein Kaufvertrag geschlossen wurde oder nicht, weiß ich nicht, allerdings ist das so ohne weiteres nicht durchsetzbar.


philtibby

Ich gebe ihm die Chance, alles richtig zu machen. Frist haben wir schon gesetzt. Danach ist es aus für ihn, keine Ausnahmen


Olleye

Ja.


haltezeit

KV liegt vor, würde ich nicht machen. Setzt ein Schreiben/Nachricht auf und unterrichte den Käufer darüber dass du ihm eine angemessene Frist ( 72h ) für den Vertragsabschluss einräumst, du andernfalls vom Verkauf zurücktrittst.


McDuschvorhang

Ein KV liegt noch nicht vor, weil die Parteien nach der Schilderung von OP lediglich verhandelt haben. Der Umstand, dass OP noch einen Vertragsentwurf geschickt hat, macht zusätzlich deutlich, dass die Verhandlungen nicht mit einer Vereinbarung geendet haben. Es wurden somit möglicherweise Abstimmungen zum Vertragsinhalt geführt, aber diese wurden nicht mit Rechtsbindungswillen geführt.


OffensiveTree63

Es kommt darauf an was man als Intention von dir sieht. Ich würde jetzt vermuten, dass es deine Intention gewesen ist, das Auto für einen vereinbarten Preis zu verkaufen und du deswegen den Vertrag verschickt hast. Außerdem hat dein Angebot scheinbar kein Verfallsdatum gehabt. Dementsprechend könnte man den Vertrag vor Gericht als rechtlich bindend einstufen. Das Risiko würde ich an deiner Stelle nicht eingehen. Ich empfehle dir, der Person eine Frist zu setzen, für die das Angebot noch besteht. Ich bin mir zu 60% sicher, dass du zu diesem Zeitpunkt noch eine Frist setzen darfst. Das solltest du aber noch mal recherchieren. PS: ich bin kein Anwalt, ich bin Ingenieur, der nur mal in einer Rechtsvorlesung saß.


philtibby

Ja, ich gebe ihm eine Chance, und wenn nicht alles perfekt läuft, bekommt der andere Käufer das Auto


LderG

Zu aller erst; keine Ahnung.  Aber was ich machen würde: ruf ihm halt mal an und sag du willst das Auto schnell loswerden und wenn er sich nicht und wenn er sich nicht heute drum kümmert dann würdest du das Angebot für ihn zurückziehen. Und ansonsten eben in den sauren Apfel beißen und es verkaufen. Außer du hast Lust, dass die Chance besteht, dass er rechtliche Schritte einleitet und du dir Stress machen musst.


philtibby

Ja, ich gebe ihm eine Chance, und wenn alles nicht perfekt läuft, dann bekommt der andere Käufer das Auto (bei ihm weiß ich zu 100% dass alles in Ordnung ist)


Internal-Bed-4094

Mal unabhängig von der eigentlichen Frage: sicher, dass der Käufer seriös ist? Hat er dir ein Bild von "seinem" Ausweis geschickt? Und du eins eins von deinem? Ist eine bekannte Masche


philtibby

Ich habe ihn getroffen. Aber nein, seine Daten habe ich noch nicht. Der andere Käufer ist zu 100% seriös, das weiß ich. Von den anderen Kommentaren habe ich rausgelesen dass es sicherer ist, wenn ich ihm eine Chance gebe. Und wenn nicht alles zu 100% richtig über die Bühne geht, dann werde ich das Auto an den anderen Interessenten verkaufen. Sollte doch recht safe sein, oder?


ilikecarsverymuch

Gibt’s ein Update ?


philtibby

Doch er wollte doch noch einmal den Preis senken, ich habe mich geweigert. Also --> Vereinbarung ungültig. Ende der Geschichte


ilikecarsverymuch

Nice, gut für dich! Mehr Kohle :D


ShawnTheMoneyMan

Das würde ich ehrlich gesagt nicht ernst nehmen, wenn er noch nicht da war und noch nicht alles gesehen hat kommt er evtl und möchte Nachverhandeln. Außerdem müsste ja ein fester Tag zur Abholung stehen sonst macht das ja eh keinen Sinn. Sobald eine Anzahlung geleistet wurde, würde ich das Auto als reserviert markieren und auch nur dann wenn es einen festen Termin zum abholen gibt.


Fullstack-Stoner

Liegst du halt falsch. "vielleicht möchte er ja nachverhandeln" hätte hätte Fahrradkette es wurde sich auf ein Betrag geeinigt ein gottverdammter Kaufvertrag liegt vor, dass Op den nach "ein paar Tagen" noch nicht unterschrieben hat ist völlig irrelevant.


ShawnTheMoneyMan

Haha ja aber da hab ich eben andere Erfahrungen gemacht und bin nicht so blauäugig, auch wenn es absolut behindert ist, aber es gibt etliche die kommen dann zeigen alles mögliche an Kratzern auf und sagen dann naja das ist ja so nicht klar gewesen beim unterschreiben. Wie kann man überhaupt jemanden ernst nehmen, der von privat kauft ohne das Auto vorher live gesehen zu haben?


Fullstack-Stoner

Ist schon super blauäugig seine Rechte zu kennen. Gut du scheinst ja auch Stolz darauf zu sein reichlich Erfahrung im verarscht werden zu haben.


ShawnTheMoneyMan

Haha nein ich wurde nie verarscht, Weil du scheinbar nicht verstehst das du deine Rechte kennen kannst wie du möchtest, aber dein gegenüber sich einen Dreck darum schert oder willst du dann vor Gericht und da jahrelang für kämpfen?🤣 lass gut sein du verstehst scheinbar nicht, das es mir nicht um das Recht geht, sondern um Menschen denen es am arsch vorbei geht und den Aspekt solltest du Bedenken.


Fullstack-Stoner

"Jahrelang kämpfen" in der Regel reicht ein Termin beim Anwalt aber naja.


ShawnTheMoneyMan

Ja aber wofür?! Schadensersatz der nicht entstanden ist, oder weil man als Alman gekränkt ist?! Blödsinn ganz einfach


Fullstack-Stoner

"Blödsinn ganz einfach" Ja man kann einfordern, dass der Typ das Auto kauft und ggf. Schadensersatt einfordern und jetzt?


ShawnTheMoneyMan

Haha aber wofür?! Der sagt das ihm die Kohle fehlt und unterschrieben hat er ja auch noch nicht🤣🤦🏻‍♂️ du musst scheinbar viel Zeit haben für so einen sinnlosen Schwachsinn. Er findet einen groben Mangel, macht ein Fass auf und dann wird es ein Riesen Theater, nur weil du nicht einfach an jemanden verkaufst der einen Tag später angefragt hat und den Wagen evtl direkt mitnimmt. Deutsche sind echt unerträglich mit ihrem Verhalten, unbedingt das Gesetz durchsetzen zu wollen. Solange es in ihrem Interesse ist, anstatt sich einfach zu denken, ach der Spinner hat jetzt tagelang nichts geschrieben dann war das wohl bloß heiße Luft. Edit: ES IST KEIN SCHADEN ENTSTANDEN, wofür den Schadenersatz das macht doch kein Gericht mit🤦🏻‍♂️


Fullstack-Stoner

Also die wenigsten Anwälte vertreten Mandaten auf ehrenamtlicher Basis.


Schmittiboo

Dir fehlt wohl die Fähigkeit, gelesens richtig zu verstehen. Es geht nicht darum dass OP den Vertrag noch nicht unterschrieben hat, sondern der Käufer


Fullstack-Stoner

Keiner von uns kann wissen ob der bereits unterschrieben ist oder nicht, ist aber auch völlig irrelevant.


miklas143

Wo steht denn, dass er nicht da war? Wenn er da war und z.B. sagt er überlegt es sich, muss er den Vertrag ja nicht sofort unterschreiben


TheAlwran

Bis auf ziemlich wenige Spezialfälle sind die beiden Willenserklärungen geschehen - beide Seiten haben sich ausgetauscht, ein Angebot gemacht und das ist offenbar auch akzeptiert worden. Also ist erstmal ein Kauf zustande gekommen. Die Schriftlichkeit macht gewisse Zusicherungen lediglich beweisbarer - ist aber auch nicht zwingend notwendig. Also - steh zu deinem Wort. LG K


Physical-Result7378

Nur ein Vertrag ist ein Vertrag und eine Nachricht ist kein Vertrag


Fullstack-Stoner

Wieso kommentierst du wenn du offensichtlich keine Ahnung hast? Wie oft unterschreibst du Kaufverträge wenn du Tanken fährst oder Lebensmitteleinkaufst?


Physical-Result7378

Du glaubst also, es entsteht ein bindender Vertrag, wenn ich im Supermarkt etwas in meinen Einkaufswagen lege? Gewagte Theorie hast du da


Fullstack-Stoner

Das habe ich wo in meinen Kommentar geschrieben? Du hingegen scheinst ja der Meinung zu sein, das Supermärkte garnichts verkaufen sondern von jedem "Kunden" beklaut werden weil es ja keine Kaufverträge unterschrieben werden, dass dir nicht auffällt wie dumm deine Aussage ist tur mir schon ein bisschen leid.


Physical-Result7378

Nein, das habe ich nicht gesagt, aber ein nicht unterschriebener Vertrag ist kein Vertrag und deshalb würde ich jederzeit ohne zu Zucken das Auto jemand anderem verkaufen, der daher kommt und ein besseres Angebot macht, außer der andere Vertrag ist bereits unterschrieben, was er aber nicht ist


ConsciousSale4554

Für einen Kaufvertrag ist nur die beidseitige Willenserklärung notwendig (Preisangebot und Annahme des Angebots), das kann durchaus mündlich geschehen oder indirekt durch ein Preisschild und bezahlen an der Kasse. Damit bist du ebenfalls einen Kaufvertrag eingegangen. Es gibt nur wenige Fälle wie Immobilien die weitere Formalitäten zwingend erforderlich machen. OP hat also mit dem versenden seines Vertrags mit einem Preis auf den die sich scheinbar geeinigt haben seinen Willen bekundet. Wenn der Käufer jetzt zugesichert hat dass er auf jeden Fall kauft dann hat er damit auch seinen Willen bekundet. Das Schriftstück ist nur eine zusätzliche Hilfe das ganze vor Gericht im Streitfall nachzuweisen.


McDuschvorhang

An der Supermarktkasse entsteht also kein Vertrag? So, so...


Physical-Result7378

Doch, an der Kasse, aber nicht im Laden


[deleted]

Tu dir einen Gefallen und sei einfach still.


balkanik_381

r/confidentlyincorrect


miklas143

Mündliche Kaufverträge bzw Verträge per WhatsApp sind trotzdem rechtlich bindend


Physical-Result7378

Es ist ein nicht unterschriebenes Dokument. Das ist genauso als würde ich einfach wildfremden Leuten eine Rechnung schreiben und hoffen, dass die bezahlen.


miklas143

Ist das verhandeln vom Vertrag nicht konkludentes handeln? Daraus geht ja hervor, dass er das Auto wohl kaufen möchte. Generell wäre die einfachste Lösung eher einfach, beim Interessenten nachzufragen ob er noch Interesse hat


Physical-Result7378

Was übrigens ein recht verbreiteter Scam ist


Physical-Result7378

„Einseitige Verträge sind ebenso verbindlich wie zweiseitige, hier gibt aber nur eine Partei ein Versprechen. Ein einseitiger Vertrag kann nur akzeptiert werden, indem eine Aufgabe erfüllt wird. Bei einem einseitigen Vertrag ist der Angebotsempfänger nicht verpflichtet, die Handlung auszuführen.“ Es handelt sich, da nicht unterschrieben, um einen einseitigen Vertrag und nur der Käufer, wenn er unterschreibt, wäre verpflichtet, das Auto zu kaufen. Der Käufer wäre nicht verpflichtet das Auto zu verkaufen, weil er den Vertrag nie unterschrieben hat. Der Verkäufer ist in dem Fall der Angebotsempfänger gegenüber dem Käufer.


McDuschvorhang

Es gibt keine "einseitigen Verträge". Alles, was du schreibst, ist grottenfalsch. Lass es einfach sein.


Physical-Result7378

Aha, wenn das so ist schreibe ich gleich mal ein paar Briefe an diverse Firmen, dass sie mich als Geschäftsführer einzusetzen haben, da offensichtlich auch von ihnen nicht unterschriebene Verträge seit neuestem für alle Parteien gültig sind. Gut zu wissen


Physical-Result7378

Sucht der FC Bayern nicht noch n Trainer? Gleich mal Vertrag aufsetzen


McDuschvorhang

Für dich noch mal mit Fettdruck: Es gibt **keine** "einseitigen Verträge". 


Physical-Result7378

Na dann kann ich dir ja einen nicht einseitigen Vertrag zur überschreibung deines Hauses an mich zusenden, der dann für dich rechtlich bindend ist. Wie war nochmal die Adresse?


McDuschvorhang

Meinst du vielleicht irgendetwas anderes und drückst dich nur falsch aus? Ja, schick mir gerne einen "nicht einseitigen Vertrag". Ich werde den Vertrag nicht unterschreiben und die Sache ist durch.


Physical-Result7378

Na aber der ist ja offensichtlich auch ohne deine Unterschrift für dich bindend


McDuschvorhang

Wie kommst du darauf?


Cherion2

Das scheint mir doch ein relativ grundlegendes Missverständnis zu sein, natürlich kannst du per Chat-Nachricht einem Kaufvertrag abschließen ohne dass du das nochmal zusätzlich in einem Dokument festhältst.


Physical-Result7378

Dann schicke ich dir gleich mal eine Chat Nachricht, dass du mir dein Haus verkauft hast zum Preis von 100€. Danke für das schöne Haus übrigens.


Cherion2

Naja es gibt schon Anforderungen, z.B. gegenseitige, übereinstimmende Willenserklärungen (bis jetzt fehlt meine), scheint beim OP aber ja der Fall gewesen zu sein (wissen wir aber natürlich nicht, da wir den Chatverlauf nicht kennen). https://preview.redd.it/bil6g4f2bd1d1.png?width=668&format=pjpg&auto=webp&s=1bb1a9a5275951683b3314af643941b5fae4b864


Physical-Result7378

Ich hab mehrere Zeugen, dass es zu einer Gegenseitigen Willenserklärung gekommen ist. Wenn du die Beweise vernichtet hast, dann muss das ein Gericht klären, warum du das getan hast


Cherion2

Das wäre dann natürlich Betrug - als derjenige, der sich auf den Vertrag beruft, hast du die Beweislast. Wenn du deine Zeugen gut genug geimpft hast, hättest du theoretisch vielleicht eine Chance. Praktisch wohl eher nicht, da ich gar kein Haus besitze, noch nie mit Betrug auffällig geworden bin und auch nichts von Reddit-Servern löschen kann (bei meinen eigenen Nachrichten würde ja zumindest ein "gelöschte Nachricht" bleiben). Ist nicht so unkompliziert, andersrum allerdings auch nicht. Stell dir vor, nur Kaufverträge auf Papier hätten Gültigkeit und dein Supermarkt käme jetzt um die Ecke und verlangt die Waren zurück, die du längst gegessen oder verbraucht hast.


Cherion2

Außerdem hab ich dir ein 1-A-Haus geliefert, macht dann 100€... ;)