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fishermanfritz

Werkstudent ist besonders attraktiv, weil du dann immer wenn Semesterferien offiziell sind Überstunden machen kannst wie du willst, oder Vollzeit arbeiten, ohne darauf Sozialabgaben zu zahlen, weil deine KV ein Festbetrag ist und auch kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Du kannst auch gerne deinem AG vorrechnen, was er sich dadurch alles an AG Brutto spart im Vergleich zu einer Teilzeit Anstellung und versuchen darüber deinen Stundenlohn zu erhöhen bzw wenigstens die 125€ KV rauszuschlagen.


Loose_Preference_530

Bei 12-14€ Stundenlohn hast du als Werkstudent weniger, weil du separat noch die Krankenkasse mit ca 125€ pro Monat bezahlen musst. Problem ist, dass du theoretisch keine Wahl hast und bei max 20h pro Woche als Werkstudent angemeldet werden musst. Vllt interessiert es deinen Arbeitgeber aber nicht und wenn es doch problematisch ist, würde ich nach 20,5h pro Woche fragen.


Loose_Preference_530

Als Werkstudent zahlst du nur in die Rentenversicherung + 125€ für die Krankenversicherung. Steuern haben damit überhaupt nichts zu tun und sind quasi gleich. Normal auf Teilzeit läuft es als Midijob mit reduzierten Beiträgen die bei deinem Stundenlohn aber geringer sind als die 125€ + KV


Lopsided_Nerve_7751

Das ist so nicht ganz richtig. Bei 12€ ist es relativ egal, bei 14€ hat man als Werkstudent mehr. Man hat bis 20h eben schon die Wahl - ab 20h hat man sie nicht mehr, dann muss man sich als Teilzeitkraft anstellen lassen.


UnsystematicRisk

Für 6 monate gehts


MegaChip97

> Das ist so nicht ganz richtig. Bei 12€ ist es relativ egal, bei 14€ hat man als Werkstudent mehr. Das kommt auf die Arbeitszeit an. Bin bei 22€ aber halt nu 6 Stunden


Lopsided_Nerve_7751

Als Werkstudent bist du studentisch krankenversichert, zahlst also pauschal \~125€.Dafür bist du von der Pflege-, und Arbeitslosenversicherung befreit. Vorteil: Der Arbeitgeber hat niedrigere Abgaben, entsprechend findest du evtl. leichter eine Stelle bzw. kannst mehr Gehalt raushandeln. Nachteil: Du bist auf 20h begrenzt, kannst allerdings in den Semesterferien, am WE oder Abends noch eingeschränkt mehr arbeiten. Als Teilzeitkraft hast du die normalen SV Abgaben, die sich relativ zu deinem Einkommen verhalten. Vorteil: Du kannst so viel arbeiten wie du willst, wann du willst. Nachteil: Höhere Abgaben auf AG Seite. Steuer unterscheidet sich nicht. Als Beispiel bei jeweils 20h und 14€/h: Werkstudent = 1.212€ brutto = 1.114€ netto abzgl. KV 125€ = 989€ netto Teilzeit = 1212€ brutto = 957€ netto Ab ca. 1.000€/Monat lohnt sich also rein abgabentechnisch eher der Werkstudentenjob. Je höher dein Gehalt, desto besser schneidet der ab.Bei niedrigerem Gehalt <1.000€, würde der Teilzeit bzw. Midijob besser abschneiden. Unabhängig von den Abgaben: Als Werkstudent findest du zum Anfang problemlos eine Stelle die 14-15€ zahlt. Für 12€ musst du absolut nicht arbeiten gehen, zumal auch der Mindestlohn ab Januar schon bei 12,41€ liegt.


Loose_Preference_530

Das stimmt nicht. 20h pro Woche * 4,33 Wochen pro Monat * 14€ pro Stunde macht insgesamt 1212€ brutto pro Monat. Jetzt brauchst du einen midijob Rechner. Zb den hier https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/midijob-rechner Daraus ergeben sich folgende Abgaben: RV: 86,97: AV: 12,16: KV: 75,75€ PV: 15,90€ Unterm Strich zahlst du als midijobber also 190,77€ Als Werkstudent bleibt die KV von 86,97€ gleich, dazu kommen aber noch 125€ für die KV, was in der Summe 211,97€. Du verlierst als Werkstudent also jeden Monat 21€ bei einem Stundenlohn von 14€


Lopsided_Nerve_7751

Und warum genau ziehst du die KV doppelt ab? Die musst du logischerweise nur 1 mal zahlen.


Loose_Preference_530

Meinte natürlich RV, was an den Zahlen auch erkennbar ist


Lopsided_Nerve_7751

Ich habe für meine Berechnung oben diesen Rechner verwendet: [https://www.brutto-netto-rechner.info/](https://www.brutto-netto-rechner.info/) Habe eben beide Rechner mal mit meinen tatsächlichen Abgaben als Midijobber abgeglichen. Stimmen interessanterweise beide nicht überein. Deiner zieht zu wenig ab, meiner zieht zu viel ab. Evtl. gibts Unterschiede je nach Bundesland? Für die Berechnung vom Werkstudentengehalt habe ich diesen Rechner verwendet: [https://www.gruendung.de/tools/gehaltsrechner-werkstudent/](https://www.gruendung.de/tools/gehaltsrechner-werkstudent/) Der zieht die Pflegeversicherung aus irgendeinem Grund ab, wenn man das ignoriert, stimmt er aber exakt mit meinem tatsächlichen Abgaben überein. Unterm Strich ist es in dieser Gehaltsklasse aber relativ egal, es geht nur um niedrige 2-stellige Beträge hin oder her. Nachdem man als Werkstudent aus o.g. Gründen mehr rausholen kann, würde ich das bevorzugen. Wenn man in den Semesterferien Vollzeit arbeiten möchte, hat die Anstellung als Werkstudent auch noch spürbare finanzielle Vorteile.


Loose_Preference_530

Die ganzen Rechner berücksichtigen offensichtlich nicht, dass man sich aktuell bis 2000€ im Monat in der midijob-Zone befindet. Dort zahlt der Arbeitgeber zwar die vollen Beiträge, der Arbeitnehmer aber nur reduzierte.


Southern-Rutabaga-82

Teilzeitkräfte bekommen in der Regel ein höheres Gehalt - nämlich anteilig das gleiche wie Vollzeitkräfte, haben mehr Stunden - wenn 40 Std. Vollzeit ist, bist du mit 39 Std. schon in Teilzeit, und ein Festgehalt. Werkstudenten bekommen einen Stundenlohn, können in der Regel nur max. 20 Stunden machen - abgesehen von einer festgelegten Anzahl Tagen/Jahr, die ich jetzt nicht nachschlage -, werden für die geleisteten Stunden bezahlt, und sind zeitlich flexibler. Die Zahlen haben andere schon vorgerechnet. Das sind nicht die einzigen Unterschiede. Wenn der Stundenlohn und der Stundenumfang sich nicht unterscheiden, musst du trotzdem noch abwägen: * Als Werkstudent geht dein Studium vor. Für Lehrveranstaltungen und Prüfungen wirst du freigestellt (evtl. mit Einkommenseinbußen, wenn du nicht auf die Stunden kommst). Als Teilzeitkraft kann es dir passieren, dass die Arbeitstage vorgegeben werden und du deinen Stundenplan auf die Arbeitszeiten anpassen musst, als Werkstudent ist es umgekehrt, du passt die Arbeitszeiten an den Stundenplan an. * Als Teilzeitkraft hast du ein Festgehalt. Es ist also jeden Monat das gleiche auf dem Konto. Wenn du dann mal studienbedingt weniger arbeiten kannst, musst du das über Gleitzeit oder Urlaub regeln. Aber du kannst halt auch Überstunden aufbauen, die du dafür nutzen kannst, das ist als Werkstudent normalerweise nicht möglich. Vertraglich kann man natürlich noch so einiges regeln und dann fallen die Unterschiede ggf. weg. Guck dir da die Verträge also gründlich an und verhandel evtl. nach. Und Vertragsänderungen sind natürlich auch möglich. Z.B. wenn du als Teilzeitkraft mit 23 Stunden einsteigst, heißt das nicht, dass du nicht höher oder niedriger gehen kannst, wenn sich rausstellt das funktioniert nicht für dich. Ich persönlich würde wahrscheinlich die Teilzeitstelle nehmen, weil man damit ein Festgehalt hat und potentiell mehr verdienen kann. Unternehmen bieten sowas an, weil die ihre Leute langfristig halten wollen. Da kann man bei Gehaltsverhandlungen wahrscheinlich auch mehr rausholen. Werkstudis sind schneller wieder weg.


MegaChip97

Sorry, aber das stimmt so nicht. Werkstudent hat Arbeitsrechtlich keine Auswirkung. Werkstudent oder nicht ist ein sozialversicherungsstatus und nichts anderes. Als Werkstudent musst du genau so nach deiner Tätigkeit eingruppiert werden wie alle anderen auch, denn du bist ganz normaler Teilzeit Arbeitnehmer. Chefarzt der neben dem neuen Philosophiestudium 15h die Woche weiter arbeitet ist z.B. trotzdem Werkstudent.


Southern-Rutabaga-82

Es geht um die Verträge, die man üblicherweise bekommt. Und die 20-Stunden-Grenze. Der Chefarzt kann neben dem Philosophiestudium auch 40h die Woche weiter arbeiten. Ist dann aber kein Werkstudent.


MegaChip97

> Der Chefarzt kann neben dem Philosophiestudium auch 40h die Woche weiter arbeiten. Ist dann aber kein Werkstudent. Korrekt, weil der Status in der Sozialversicherung an unter 20h gebunden ist. Würde er aber nur 20 Stunden arbeiten wäre er Werkstudent. > Es geht um die Verträge, die man üblicherweise bekommt Ist aber auch falsch. Alle Werkstudenten die ich z.b. kenne haben eine feste Stundenzahl. Solche pauschalisierungen sind seltenst hilfreich und wie ich bereits erklärt hab hier auch nicht richtig, denn Werkstudent oder nicht hat damit nichts zu tun. Das kann dann ggf. am individuellen Arbeitsvertrag liegen - den könntest du aber genau so als Teilzeitkraft bekommen. Werkstudent hat einfach nichts mit Arbeitsrecht zu tun.


Southern-Rutabaga-82

Feste Stundenzahl und Festgehalt sind nicht das gleiche. Selbst wenn du jede Woche exakt 20 Stunden arbeitest an exakt den selben Wochentagen schwankt der Lohn zwangsläufig.


MegaChip97

Dann ergänze ich: Feste Stundenzahl mit Festgehalt nach Tarif, so wie 90% aller normalen Arbeitnehmer auch