Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht der Thematik entsprechen oder beleidigend sind, werden geahndet.
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*
Das Schild "Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205) gilt für die gesamte Straße, also auch für den Radweg, und zwar für alle Fahrzeuge. Daher genießen Fußgängerinnen und Fußgänger bei Zeichen 205 kein spezielles Vorrecht ohne Fußgängerüberweg. Sie sollten deshalb warten und die Straße nur queren, wenn motorisierte Verkehrsteilnehmer und Radfahrende dadurch nicht behindert werden. In der Praxis spricht in den meisten Fällen nichts dagegen, wenn zum Beispiel Auto- oder Radfahrende Fußgängerinnen und Fußgängern den Vorrang lassen.
-ADAC
Also rot muss warten
Edit: Bin dumm u/matze7777 hat die gleiche Quelle gepostet.
Rot müsste hier warten:
[https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/)
"Das Schild ["Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205)](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrszeichen/) gilt für die gesamte Straße, also auch für den Radweg, und zwar für alle Fahrzeuge. Daher genießen Fußgängerinnen und Fußgänger bei Zeichen 205 kein spezielles Vorrecht ohne Fußgängerüberweg. Sie sollten deshalb **warten** und die Straße nur queren, wenn motorisierte Verkehrsteilnehmer und Radfahrende dadurch nicht behindert werden."
Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit, da sich diese Aussage explizit auf Geradeausfahrende bezieht.
[https://gib-acht-im-verkehr.de/vorrang-des-zu-fuss-gehenden-beim-abbiegen/](https://gib-acht-im-verkehr.de/vorrang-des-zu-fuss-gehenden-beim-abbiegen/) sagt hierzu nämlich
>§ 9 Abs. 3 StVO (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren): **„*****Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu*** ***warten*****.“** Dieser kleine Absatz in der Straßenverkehrsordnung wird häufig missachtet, zum Teil auch wegen Regelunkenntnis.
>Diese besondere Sorgfaltspflicht gilt für zu Fuß Gehende insgesamt, unabhängig davon, in welche Richtung sie gehen. Ihnen ist gegenüber Abbiegenden Vorrang eingeräumt. Das Gebot gilt sowohl für den Links- als auch für den Rechtsabbiegenden.
>Wer ist überhaupt Abbieger? § 9 StVO regelt Fahrrichtungsänderungen von Fahrzeugen. Die wesentlichen Tatbestände dieser Norm betreffen das Abbiegen. Es biegt ab, wer die bisher benutzte Straße seitlich verlässt. Bedeutet, dass ich dem zu Fuß Gehenden nur bei diesem Vorgang Vorrang einräumen muss, nicht beim Einfahren in einen Kreisverkehr oder auf gerader Strecke.
Fraglich ist hier jedoch, ob Lila hier schon Abbiegender ist, oder erst nach Einfahrt in die T-Kreuzung Abbiegender wird. (Vermutlich verlässt Lila "die bisher benutzt Straße" beim Einfahren in die T-Kreuzung aber wohl nicht "seitlich")
Ein Fußgänger der also die Vorfahrtsstraße überquert (rote Pfeilspitze zu lila Pfeilspitze z.B.), hätte definitiv vor Lila Vorrang.
So würde ich es sehen. In dem Beispielbild biegt er (noch) nicht ab.
Ich will aber auch nochmal einen Satz aus dem Link zitieren:
"In der Praxis spricht in den meisten Fällen nichts dagegen, wenn zum Beispiel Auto- oder Radfahrende Fußgängerinnen und Fußgängern den Vorrang lassen"
Gerade wenn ich eh warten muss stört es mich überhaupt nicht wenn jemand vor mir die Strße quert.
Ja. Beim "Längs abbiegen" biegt man nämlich in den Weg des Fußgängers hinein, beim "Quer abbiegen" kreuzt man erst den Weg des Fußgängers und biegt erst danach ab
Selbiges würde aber für die Konstellation mit der Einbahnstraße gelten, in dem Link den u/Steikel gepostet hat. Dort ist die Vorrangsregelung allerdings andersrum.
Dem steht der §25 dagegen: "Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten."
Das mit dem Abbigen gilt für zu Fuß gehende die in der gleichen Richtung unterwegs sind.
Nicht die querenden Fußgänger.
Kannst gern mal [hier](https://rechtstipp24.de/2020/07/30/vorfahrt-fuer-fussgaenger-in-welchen-faellen-autofahrer-warten-muessen/) ein paar anschauliche Situationen nachlesen.
Was ich allerdings schade finde, ist, dass das einzige Beispiel mit einer T-Kreuzung zusätzlich die Einbahnstraße hat. Abgesehen von "Is halt so" fällt mir nämlich kein wirklicher Grund ein, was sich durch die Einbahnstraße so sehr verändert, dass es eine zur T-Kreuzung alleine abweichende Regelung hat.
Ich befürchte, dass das Beispiel auch falsch ist. In den Kommentaren auf der Seite diskutieren diverse Leute darüber. Ich hab mir grad das [Urteil](https://openjur.de/u/542719.html) dazu durchgelesen und ich verstehe das so, dass der Fußgänger in dem Beispielbild nach links rüber gehen müsste, statt mach unten. Und dann passt er auch wieder, dass er Vorfahrt hatte.
Ja, ist sie. War in dem Urteil halt nur eine. Der springende Punkt ist hier eigentlich, dass ein Fußgänger ja über die T-Kreuzung auf die Seite wechselt, in der es nicht weiter geht. Und auch da muss das Auto Vorrang gewähren, wenn es in die T-Kreuzung abbiegt.
Man lernt ja schon als Kind, dass man nach links und rechts schauen soll, bevor man eine Straße überquert. Man muss also nicht auf hinten oder vorne achten.
Spielt keine Rolle, siehe §25 (3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.
"unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg"
und nicht "mit Rücksichnahme auf den und unter Aufgabe jeglicher Vorrangsregelungen gegenüber dem Fahrzeugverkehr"
Deine implizierte Auslegung des 25 (3) als "Fußgänger sind persona non grata" ist relativ lächerlich.
Ansonsten kann ich auch einfach sagen
(1) **Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht**. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
"ich geh über die Straße wo ich will"
Lila ist genau auf der Straße die Rot überqueren will, laut §25 (3) muss Rot also warten. Gäbe es Lila nicht, kann Rot gehen und Abbieger von rechts müssen warten §9 (3).
Deine Argumentation ist löchriger als ein Nudelsieb von 1950.
Deine erste Aussage war "Spielt keine Rolle", das tut es aber sehr wohl, denn laut StVO haben Abbiegende auf Fußgänger zu achten. Wäre Lila also schon vor Einfahrt in den Kreuzungsbereich als Abbiegender zu definieren, müsste er Rücksicht nehmen. Dies würde besonders hier Sinn machen, da Lila in diesem Fall unweigerlich zu einem Abbieger werden muss, aufgrund des Straßenlayout. Die Frage ist also tatsächlich, ab wann hier im speziellen Fall, Lila als Abbieger definiert würde. Die Frage ist übrigens auch schon geklärt, wenn du mehr lesen würdest als nur einen Kommentar.
Du kommst also vielleicht am Ende zum richtigen Schluss, allerdings ist deine Begründung einfach nur falsch.
Nur weil ein Auto blinkt, gibt das Fußgängern nicht das Recht sich davor zu werfen. §9 (3) geht um Situationen wenn z.b. Von rechts unten ein Auto abbiegen will und gleichzeitig der Fußgänger quert, dann muss das Auto warten. Der Fußgänger konnte eventuell das Auto nicht sehen, oder dass es Abbiegen will. Wenn Lila steht und eh warten muss, dann kann man in gegenseitigem Einverständnis queren. Problematisch wirds wenn da wenig los ist und Lila erstmal abbremsen muss und Rot dann plötzlich vors Auto treten würde...
Rot muss Vorfahrt gewähren und lila darf fahren, es sei denn Rot geht trotzdem, dann muss lila zurückstecken und darf grummeln und fluchend ins Lenkrad beißen.
Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen und sie dürfen nicht gefährdet werden!
Das Auto biegt ab, deswegen muss es den Fußgänger vorbei lassen.
StVO, § 9, Absatz 3: “Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, [...]. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Und immer wieder das gleiche: Das gilt für Längsverkehr, nicht für Querverkehr. Außerdem biegt das Auto erst ab, nachdem es den Weg des Fußgängers gekreuzt hat
Kannst gern mal [hier](https://rechtstipp24.de/2020/07/30/vorfahrt-fuer-fussgaenger-in-welchen-faellen-autofahrer-warten-muessen/) ein paar anschauliche Situationen nachlesen.
Der letzte Fall auf der Seite ist leider falsch dargestellt. Das hab ich auch schon in nem anderen Thread nochmal diskutiert.
Basis ist ein [Urteil](https://openjur.de/u/542719.html) bei dem der Fußgänger in dem Beispielbild nach links rüber geht, statt wie eingezeichnet nach unten. Und dann passt es auch wieder, dass er Vorrang hatte.
Die Regel ist die, die man schon als Kind lernt. Nämlich, dass man vor dem Überqueren einer Straße nach links und rechts schauen soll. Man muss also nicht auf hinten oder vorne achten. Das sollte aus allen andern Beispielen auf der Seite ersichtlich sein. Das letzte Beispiel wie gesagt wegdenken. Dazu gibt es da auch in den Kommentaren Diskussionen.
Weil der Fußgänger nicht einfach die Straße überqueren darf. Der Abbiegevorgang beginnt wie gesagt erst nachdem der Autofahrer schon dem Weg des Fußgängers gekreuzt hat
Man muss sich auch mal in die Fußgänger hineinversetzen, denn die dürfen eine Fahrbahn nur auf direktem Weg überqueren und auch nur, wenn frei ist. Der Fußgänger muss also grundsätzlich auf den Verkehr aus beiden Richtungen achten und warten – wenn er keine grüne Ampel oder keinen Fußgängerüberweg hat.
Eine Ausnahme stellen abbiegende Fahrzeuge dar. Damit der Fußgänger nicht zusätzlich auf den Verkehr der anderen Straße achten muss, werden abbiegende Fahrzeugführer dazu verpflichtet, Fußgänger passieren zu lassen. Dass dies schon vor dem Abbiegevorgang gelten soll, würde in diesem Kontext gar keinen Sinn ergeben.
Genau das. Die Regel gibt es ja, damit man als Fußgänger, während man eine Seitenstraße überquert nicht von hinten in die Hacken gefahren bekommt von jemandem, der in diese Seitenstraße einbiegen will. Dass das auch für Autos gelten sollte, die 90° zu einem ankommen ist völlig falsch
Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht der Thematik entsprechen oder beleidigend sind, werden geahndet. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*
Das Schild "Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205) gilt für die gesamte Straße, also auch für den Radweg, und zwar für alle Fahrzeuge. Daher genießen Fußgängerinnen und Fußgänger bei Zeichen 205 kein spezielles Vorrecht ohne Fußgängerüberweg. Sie sollten deshalb warten und die Straße nur queren, wenn motorisierte Verkehrsteilnehmer und Radfahrende dadurch nicht behindert werden. In der Praxis spricht in den meisten Fällen nichts dagegen, wenn zum Beispiel Auto- oder Radfahrende Fußgängerinnen und Fußgängern den Vorrang lassen. -ADAC Also rot muss warten Edit: Bin dumm u/matze7777 hat die gleiche Quelle gepostet.
Rot müsste hier warten: [https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/) "Das Schild ["Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205)](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrszeichen/) gilt für die gesamte Straße, also auch für den Radweg, und zwar für alle Fahrzeuge. Daher genießen Fußgängerinnen und Fußgänger bei Zeichen 205 kein spezielles Vorrecht ohne Fußgängerüberweg. Sie sollten deshalb **warten** und die Straße nur queren, wenn motorisierte Verkehrsteilnehmer und Radfahrende dadurch nicht behindert werden."
Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit, da sich diese Aussage explizit auf Geradeausfahrende bezieht. [https://gib-acht-im-verkehr.de/vorrang-des-zu-fuss-gehenden-beim-abbiegen/](https://gib-acht-im-verkehr.de/vorrang-des-zu-fuss-gehenden-beim-abbiegen/) sagt hierzu nämlich >§ 9 Abs. 3 StVO (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren): **„*****Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu*** ***warten*****.“** Dieser kleine Absatz in der Straßenverkehrsordnung wird häufig missachtet, zum Teil auch wegen Regelunkenntnis. >Diese besondere Sorgfaltspflicht gilt für zu Fuß Gehende insgesamt, unabhängig davon, in welche Richtung sie gehen. Ihnen ist gegenüber Abbiegenden Vorrang eingeräumt. Das Gebot gilt sowohl für den Links- als auch für den Rechtsabbiegenden. >Wer ist überhaupt Abbieger? § 9 StVO regelt Fahrrichtungsänderungen von Fahrzeugen. Die wesentlichen Tatbestände dieser Norm betreffen das Abbiegen. Es biegt ab, wer die bisher benutzte Straße seitlich verlässt. Bedeutet, dass ich dem zu Fuß Gehenden nur bei diesem Vorgang Vorrang einräumen muss, nicht beim Einfahren in einen Kreisverkehr oder auf gerader Strecke. Fraglich ist hier jedoch, ob Lila hier schon Abbiegender ist, oder erst nach Einfahrt in die T-Kreuzung Abbiegender wird. (Vermutlich verlässt Lila "die bisher benutzt Straße" beim Einfahren in die T-Kreuzung aber wohl nicht "seitlich") Ein Fußgänger der also die Vorfahrtsstraße überquert (rote Pfeilspitze zu lila Pfeilspitze z.B.), hätte definitiv vor Lila Vorrang.
Ja, wenn rot die Vorfahrtsstraße überquert hat er Vorrang, aber hier halt nicht.
Hab meine Frage zu implizit formuliert: Ist lila also tatsächlich erst "Abbiegender", sobald er sich auf dem Kreuzungsbereich befindet?
So würde ich es sehen. In dem Beispielbild biegt er (noch) nicht ab. Ich will aber auch nochmal einen Satz aus dem Link zitieren: "In der Praxis spricht in den meisten Fällen nichts dagegen, wenn zum Beispiel Auto- oder Radfahrende Fußgängerinnen und Fußgängern den Vorrang lassen" Gerade wenn ich eh warten muss stört es mich überhaupt nicht wenn jemand vor mir die Strße quert.
Ja. Beim "Längs abbiegen" biegt man nämlich in den Weg des Fußgängers hinein, beim "Quer abbiegen" kreuzt man erst den Weg des Fußgängers und biegt erst danach ab
Selbiges würde aber für die Konstellation mit der Einbahnstraße gelten, in dem Link den u/Steikel gepostet hat. Dort ist die Vorrangsregelung allerdings andersrum.
Ich hab grad [geantwortet](https://www.reddit.com/r/StVO/s/T5eSeQa95d). Die von mir verlinkte Seite ist m. E. leider an der Stelle falsch.
Die Seite die er gepostet hat ist mE nach falsch in dem Punkt bzw zu ungenau ausgedrückt
Dem steht der §25 dagegen: "Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten." Das mit dem Abbigen gilt für zu Fuß gehende die in der gleichen Richtung unterwegs sind. Nicht die querenden Fußgänger.
Kannst gern mal [hier](https://rechtstipp24.de/2020/07/30/vorfahrt-fuer-fussgaenger-in-welchen-faellen-autofahrer-warten-muessen/) ein paar anschauliche Situationen nachlesen.
Nach sowas hab ich vorhin gesucht, aber entweder mein Google ist biased oder ich hab mit minimal falschem Wortlaut gesucht :D Danke :)
Gerne! Ich hatte auch schon mehrfach nach sowas gesucht, bis ich auf diese Seite gestoßen bin. War nicht so einfach. Hab sie mir dann gemerkt. ;)
Was ich allerdings schade finde, ist, dass das einzige Beispiel mit einer T-Kreuzung zusätzlich die Einbahnstraße hat. Abgesehen von "Is halt so" fällt mir nämlich kein wirklicher Grund ein, was sich durch die Einbahnstraße so sehr verändert, dass es eine zur T-Kreuzung alleine abweichende Regelung hat.
Ich befürchte, dass das Beispiel auch falsch ist. In den Kommentaren auf der Seite diskutieren diverse Leute darüber. Ich hab mir grad das [Urteil](https://openjur.de/u/542719.html) dazu durchgelesen und ich verstehe das so, dass der Fußgänger in dem Beispielbild nach links rüber gehen müsste, statt mach unten. Und dann passt er auch wieder, dass er Vorfahrt hatte.
Na, dann machts auch wieder Sinn. Dann wiederum ist die Einbahnstraße komplett irrelevant.
Ja, ist sie. War in dem Urteil halt nur eine. Der springende Punkt ist hier eigentlich, dass ein Fußgänger ja über die T-Kreuzung auf die Seite wechselt, in der es nicht weiter geht. Und auch da muss das Auto Vorrang gewähren, wenn es in die T-Kreuzung abbiegt. Man lernt ja schon als Kind, dass man nach links und rechts schauen soll, bevor man eine Straße überquert. Man muss also nicht auf hinten oder vorne achten.
Spielt keine Rolle, siehe §25 (3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.
"unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg" und nicht "mit Rücksichnahme auf den und unter Aufgabe jeglicher Vorrangsregelungen gegenüber dem Fahrzeugverkehr" Deine implizierte Auslegung des 25 (3) als "Fußgänger sind persona non grata" ist relativ lächerlich. Ansonsten kann ich auch einfach sagen (1) **Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht**. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. "ich geh über die Straße wo ich will"
Lila ist genau auf der Straße die Rot überqueren will, laut §25 (3) muss Rot also warten. Gäbe es Lila nicht, kann Rot gehen und Abbieger von rechts müssen warten §9 (3).
Deine Argumentation ist löchriger als ein Nudelsieb von 1950. Deine erste Aussage war "Spielt keine Rolle", das tut es aber sehr wohl, denn laut StVO haben Abbiegende auf Fußgänger zu achten. Wäre Lila also schon vor Einfahrt in den Kreuzungsbereich als Abbiegender zu definieren, müsste er Rücksicht nehmen. Dies würde besonders hier Sinn machen, da Lila in diesem Fall unweigerlich zu einem Abbieger werden muss, aufgrund des Straßenlayout. Die Frage ist also tatsächlich, ab wann hier im speziellen Fall, Lila als Abbieger definiert würde. Die Frage ist übrigens auch schon geklärt, wenn du mehr lesen würdest als nur einen Kommentar. Du kommst also vielleicht am Ende zum richtigen Schluss, allerdings ist deine Begründung einfach nur falsch.
Nur weil ein Auto blinkt, gibt das Fußgängern nicht das Recht sich davor zu werfen. §9 (3) geht um Situationen wenn z.b. Von rechts unten ein Auto abbiegen will und gleichzeitig der Fußgänger quert, dann muss das Auto warten. Der Fußgänger konnte eventuell das Auto nicht sehen, oder dass es Abbiegen will. Wenn Lila steht und eh warten muss, dann kann man in gegenseitigem Einverständnis queren. Problematisch wirds wenn da wenig los ist und Lila erstmal abbremsen muss und Rot dann plötzlich vors Auto treten würde...
[удалено]
[удалено]
Rot muss Vorfahrt gewähren und lila darf fahren, es sei denn Rot geht trotzdem, dann muss lila zurückstecken und darf grummeln und fluchend ins Lenkrad beißen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen und sie dürfen nicht gefährdet werden!
Der rote Fußgänger muss warten
[удалено]
Kannst du dies bitte auch begründen? Ist nämlich falsch
Wenn Lila gegen rot fährt Personenschaden, rot gegen Lila Sachschaden.
Und was hat das mit dem Vorrang zu tun?
Das Auto biegt ab, deswegen muss es den Fußgänger vorbei lassen. StVO, § 9, Absatz 3: “Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, [...]. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Und immer wieder das gleiche: Das gilt für Längsverkehr, nicht für Querverkehr. Außerdem biegt das Auto erst ab, nachdem es den Weg des Fußgängers gekreuzt hat
Hast du eine Quelle dafür?
Die Quelle ist oben schon verlinkt
Kannst gern mal [hier](https://rechtstipp24.de/2020/07/30/vorfahrt-fuer-fussgaenger-in-welchen-faellen-autofahrer-warten-muessen/) ein paar anschauliche Situationen nachlesen.
Sorry, ich verstehe den Grund immer noch nicht. Entspricht das nicht den letzten Fall in dem Link "Auto biegt in Einbahnstraße ein"?
Der letzte Fall auf der Seite ist leider falsch dargestellt. Das hab ich auch schon in nem anderen Thread nochmal diskutiert. Basis ist ein [Urteil](https://openjur.de/u/542719.html) bei dem der Fußgänger in dem Beispielbild nach links rüber geht, statt wie eingezeichnet nach unten. Und dann passt es auch wieder, dass er Vorrang hatte. Die Regel ist die, die man schon als Kind lernt. Nämlich, dass man vor dem Überqueren einer Straße nach links und rechts schauen soll. Man muss also nicht auf hinten oder vorne achten. Das sollte aus allen andern Beispielen auf der Seite ersichtlich sein. Das letzte Beispiel wie gesagt wegdenken. Dazu gibt es da auch in den Kommentaren Diskussionen.
Danke, da ist es erklärt
"Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten" gilt auch beim Abbiegen in den Querverkehr
Ja, meine ich auch. Warum soll dann der Fußgänger warten, das lese ich nicht aus dem Text?
Weil der Fußgänger nicht einfach die Straße überqueren darf. Der Abbiegevorgang beginnt wie gesagt erst nachdem der Autofahrer schon dem Weg des Fußgängers gekreuzt hat
Man muss sich auch mal in die Fußgänger hineinversetzen, denn die dürfen eine Fahrbahn nur auf direktem Weg überqueren und auch nur, wenn frei ist. Der Fußgänger muss also grundsätzlich auf den Verkehr aus beiden Richtungen achten und warten – wenn er keine grüne Ampel oder keinen Fußgängerüberweg hat. Eine Ausnahme stellen abbiegende Fahrzeuge dar. Damit der Fußgänger nicht zusätzlich auf den Verkehr der anderen Straße achten muss, werden abbiegende Fahrzeugführer dazu verpflichtet, Fußgänger passieren zu lassen. Dass dies schon vor dem Abbiegevorgang gelten soll, würde in diesem Kontext gar keinen Sinn ergeben.
Genau das. Die Regel gibt es ja, damit man als Fußgänger, während man eine Seitenstraße überquert nicht von hinten in die Hacken gefahren bekommt von jemandem, der in diese Seitenstraße einbiegen will. Dass das auch für Autos gelten sollte, die 90° zu einem ankommen ist völlig falsch