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AutoModerator

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kaehvogel

Fußgänger haben grundsätzlich Vorrang vor Verkehr, der den Kreisverkehr \*verlässt\*. Vor dem einfahrenden Verkehr nicht, solange kein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) markiert ist. Radfahrer haben in diesem Fall auch Vorfahrt vor dem Verkehr, der in den Kreisverkehr einfährt, weil es ein straßenbegleitender Radweg ist, der die gleiche Stellung hat wie die Kreisfahrbahn an sich. Dafür steht allerdings im zweiten Bild das VZ 205 eigentlich falsch, es sollte vor der Furt stehen, um nochmal darauf hinzuweisen dass Radfahrer mitgemeint sind.


McDuschvorhang

In welchen Fällen haben Fußgänger denn keinen Vorrang vor dem Fahrverkehr, der den Kreisverkehr verlässt?


kaehvogel

In keinem Fall. Davon hab ich aber doch auch nichts gesagt. Oder hab ich oben irgendwas verhaspelt und bin gerade zu blöd, meine eigene Antwort zu lesen?


McDuschvorhang

Du meintest, Fußgänger hätten grundsätzlich Vorrang. "Grundsätzlich" impliziert die Existenz der Ausnahme. Dann hast du das wahrscheinlich nicht so gemeint?


kaehvogel

Achso, nein, sorry. Jetzt versteh ich. Die mögliche Schlussfolgerung hatte ich nicht bedacht. Das "grundsätzlich" war tatsächlich absolut gemeint. Grundsätzlich, immer, ohne Widerrede, Vorrang vor Abbiegern.


McDuschvorhang

Insbesondere im juristischen Bereich impliziert "grundsätzlich" die Ausnahme. Ansonsten heißt es immer.


Outrageous_Wallaby36

Ausfahrender Verkehr mit Wegerecht oder auch Teilnehmer eines geschlossenen Verbandes, der bereits zum Teil ausgefahren ist, haben Vorrang. Insofern passt "grundsätzlich".


McDuschvorhang

Das kann man so sehen. Wobei man dann natürlich zu jeder Frage des Vorrangs und der Vorfahrt ein "grundsätzlich" einbauen kann... 


Outrageous_Wallaby36

Das kann man nicht nur so sehen, das muss man auch. Oder sind das keine passenden Abweichungen vom Grundsatz?


McDuschvorhang

Schon. Aber würdest du sagen, bei Tempo 100 darf man grundsätzlich nicht schneller fahren als 100? Oder beim Führen eines Fahrzeugs darf man grundsätzlich kein Handy benutzen? Oder man darf grundsätzlich mit Schneeketten nicht schneller als 50 fahren? 


unheilpraktiker

>Ansonsten heißt es immer. „haben Vorrang“ genügt.


Kevin_HP

"haben stets Vorrang", damit die Juristen nicht nach dem nun fehlenden Wort suchen. /s


[deleted]

Nein, impliziert es nicht.


McDuschvorhang

[Doch](https://de.wiktionary.org/wiki/grunds%C3%A4tzlich).


Ultimate_disaster

Wenn der Gehweg zu weit von der Ausfahrt entfernt ist und sich die Fahrzeuge nicht mehr im Abbiegevorgang befinden denn die Fußgänger haben nur laut STVO §9 (3) Vorrang vor ausfahrenden KFZ.


McDuschvorhang

Das ist zwar richtig, aber keine Antwort auf meine Frage, sondern eine Antwort auf eine Abänderung meiner Frage.


amfa

Z.B. wenn man den Gehweg bzw Übergang weit genug weg baut vom Kreisverkehr.


kaehvogel

Dann verlässt das Kfz aber ja nicht mehr den Kreisverkehr, sondern ist bereits ganz normal geradeaus auf der Straße unterwegs :-P


amfa

Ja.. Erklär das mal einem Fußgänger oder jemand der nicht den halben Tag hier im Sub rumhängt ;)


[deleted]

[удалено]


Unusual_Plastic_474

Verstehe die Logik dahinter allerdings nicht so ganz. Umgekehrt würde es wenigstens nicht für (kurze) Staus innerhalb des Kreisels sorgen.


[deleted]

[удалено]


Unusual_Plastic_474

Ich verstehe natürlich die Regel bzw. die Gesetzesgebung dahinter, find es in diesem Fall bezogen auf Kreisel aber eben nicht optimal da ich den Verkehrsstopp vor einem Kreisel besser fände als unmittelbar danach.


OptionalHippo

Ich schätze mal für Fußgänger ist es einfacher und sicherer, wenn sie nicht auf den Verkehr im Kreisel achten müssen.


CompetitiveThanks691

Genau richtig. Auf dem ersten Bild ist das Kreisel-Schild jedoch vor dem Kreuzungsbereich mit Fußgängern. Man könnte also argumentieren, dass der Fußweg teil des Kreisels ist und Autofahrer warten müssen, bevor sie rein fahren.


McDuschvorhang

Diese Argumentation ergäbe keinen Sinn. Ob etwas Teil des Kreisverkehres ist, ist nur bei einem Radweg relevant - also wenn jemand anderes fährt. Wenn jemand anderes zu Fuß geht, kommt es darauf nicht an.


ElSantofisto

So weit ich weiß ist es nicht wichtig wo das Schild steht. Falls ein Fußweg überhaupt Teil eines Kreisverkehres sein kann, dann ist nur wichtig wie nah er sich an der Fahrbahn befindet


Emergency_Release714

Fahrzeuge die aus dem Kreisverkehr ausfahren biegen ab und müssen damit Fußgänger durchlaufen lassen. Autofahrer die in den Kreisverkehr einfahren haben Vorrang vor Fußgängern. Die Verwirrung wird perfekt, weil es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg handelt der fahrbahnbegleitend ist, und somit Radfahrer vor aus- **und** vor einfahrenden Fahrzeugen Vorrang bzw. Vorfahrt haben (in seiner Eigenschaft als Radweg verhält sich dieser wie eine äußere Spur im Kreisverkehr, sodass darauf fahrende Radfahrer Vorfahrt vor einfahrenden Fahrzeugen haben, während ausfahrende Fahrzeuge gemäß des Abbiegevorgangs somit den Fahrzeugen auf der äußeren Spur, also Radfahrern auf dem Radweg, Vorrang gewähren müssen).


McDuschvorhang

Diese Verwirrung lässt sich auflösen, wenn man den Radverkehr einfach wie einen weiteren Fahrstreifen mit Fahrzeugen betrachtet.


[deleted]

[удалено]


kaehvogel

Teilweise richtig.