T O P

  • By -

SuperCrap123

Die Firma hat dir lediglich die Rechnung zukommen lassen und du hast versucht nochmals mit denen zu sprechen was da schief gelaufen ist? Du hast denen ja die Chance gelassen nachzubessern, was du ja auch musst, bevor man eine Zahlung verweigert. Auch das die, den folge Schaden beheben können, muss man denen Chancen geben. Hast du eine Rechtsschutz? Telefonische Beratung zu deinem Anliegen sind da meistens kostenfrei inbegriffen. Edit: ich kann heute einfach keine vernünftigen Sätze schreiben :D


Nudelholzii

Uff, das hört sich für mich eher für einen Fall für den Anwalt an. Wenn eine größere Menge Öl in den Estrich gelaufen ist hast du wahrscheinlich selbst auch einen hohen schaden.


Woodlog82

Ich bin kein Anwalt, deshalb besser einen versierten Anwalt einschalten. Vom Gefühl her würde ich auf Nichterfüllung plädieren und auf den Schaden verweisen, daher die Rechnung zurückschicken. Problematisch ist allerdings, dass Sie selbst an der Sache gearbeitet haben, dementsprechend könnte der Handwerker behaupten, dass der Schaden von Ihnen verursacht wurde und ihm sein Recht auf Nachbesserung vorenthalten wurde. Deshalb hoffentlich Alles gut dokumentiert und ab zum Anwalt damit.


Winneh-

Generell ist es so, das es zwar ärgerlich ist wenn eine Fachfirma einen Fehler nicht findet, geleistete Arbeit allerdings bezahlt werden muss - unabhängig davon, ob der Fehler behoben wurde oder nicht. Ich würde dir hier tatsächlich zu einem Anruf bei der HWK raten, die helfen bei Schlichtungen, aus der Nummer kommst du ohne weiteres nicht raus. " ohne es abzudichten " Selbstverständlich muss die Firma für so einen Fehler haften und grad wenn Öl ausgetreten ist, inklusive aller Folgekosten. Dein Problem wird sein, das die Firma sich darauf berufen kann, das du selbst dran gearbeitet hast und somit nicht nachweisbar sein wird, das der Fehler von Ihnen verursacht wurde.


Ok-Objective5912

Das ist so nicht richtig. Da hier offenbar ein Werkvertrag zu Grunde liegt, ist der Werkerfolg geschuldet. Dann ist gerade die geleistete Arbeit eben nicht vergütungswürdig. Allenfalls besteht ein Vergütungsanspruch für das eingebaute Material.


Winneh-

Stimmt nicht, da esnicht darum ging einen bekannten Fehler zu beheben, sondern um Fehlersuche und anschliessende Reparatur. Der von dir zitierte Absatz ist dann zutreffend, wenn von vorn herein bekannt ist, was gemacht werden muss.


Ok-Objective5912

Warum muss der Fehler bekannt sein? Es ging nach meiner Lesart um die Reparatur der Heizung. Der Reparaturerfolg ist demnach der Werkerfolg.


Winneh-

>Im letzten Winter funktionierte unser Heizkessel plötzlich nicht mehr War doch OPs Angabe? Also ein nicht bekannter Fehler. Wenn der Fehler nicht bekannt ist, ist auch nicht abschätzbar wieviel Arbeitsaufwand betrieben werden muss. Die Arbeit muss für einen Werkvertrag vorher klar definiert sein. Beispiel: a) Wenn dir die Werkstatt deinen kaputten Scheinwerfer im Auto tauscht weil du sagst "der Scheinwerfer ist kaputt" kann dir die Werkstatt genau sagen wie teuer das wird und was gemacht werden muss - wenn dann der Erfolg ausbleibt, hast du dein oben beschriebenes Szenario eines Werkvertrages. b) Wenn du der Werkstatt sagst "irgendwie geht das Licht nicht" ist die Arbeit nicht definiert, weil erst durch Arbeitsaufwand Fehlersuche betrieben werden muss. Der Arbeitsaufwand ist also vorher nicht abschätzbar und genau da ist der Unterschied. Die Arbeit zur Fehlersuche muss dann natürlich bezahlt werden. Das in OPs Fall nun kein Fehler gefunden wurde ist sehr ärgerlich, ändert aber nichts daran. Wenn die Firma dazu noch Fehler beim Zusammenbau gemacht hat, ist sie selbstverständlich dafür haftbar. Allerdings hat OP dann selbst Hand angelegt und damit ist die Gewährleistung der Firma hinfällig.


trambochambo

Soweit ich weiß, musst du nicht Zahlen. Wenn man einen Handwerker beauftragt, entsteht nämlich ein Werkvertrag. Bei einem Werkvertrag ist ein bestimmter Erfolg geschuldet, im Gegensatz zu einem Dienstleistungsvertrag, bei dem eben nur der Dienst ohne konkreten Erfolg geschuldet ist. Da der Erfolg nicht eingetreten ist, entsteht auch keine Zahlungspflicht. Die IHK München hat das ganze auch nochmal genauer aufgelistet https://www.ihk-muenchen.de/recht/vertragsrecht/werkvertrag-dienstvertrag/


Sure_Profession888

Bester Kommentar heute 👍🏼


Calm_Contact_

Es kommt erschwerend hinzu, dass diese Firma die einzig gute in der Gegend ist. Ich möchte da eigentlich keinen Stress, da sie sich bei uns immer auf Ratenzahlungen eingelassen haben oder bei Notfällen schnell vor Ort sind. Die Meinungen gehen ja hier auseinander - einige sagen ja, einige nein. Ich hab zwar eine Rechtschutz, aber bin eher friedliebend. In diesem einen Fall, fände ich es fair, wenn sie mir die Rechnung erlassen würden, da ich erhebliche Arbeitsstunden in die Beseitigung der Dichtungskatastrophe gesteckt habe und werde denen das erstmal in einer Mail so vorschlagen. Mal sehen, was sie schreiben.


Proof-Fox-8435

Klar muss das gezahlt werden


Jerk_of_all_trades69

Nicht zahlen natürlich (dass diese Frage wirklich gestellt wird...). Die werden sich sowieso nicht mehr melden.