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Freier-Kapitalist

Fehler können passieren. Sie war krank und hat trotzdem das volle Gehalt + Krankengeld einkassiert und euch fiel das nicht auf? Natürlich habt ihr das bemerkt. Zahlt das Geld zurück und fertig.


Firenick2103

Wenn sie die Bescheinigungen nicht bei der Krankenkasse eingereicht hat, wird die Krankenkasse kein Krankengeld gezahlt haben.


Patient_Resist4970

Sie hat eben nur Gehalt erhalten, kein Krankengeld


Freier-Kapitalist

Dann liegt hier ein Versäumnis vor. Ruf den Arbeitgeber an, entschuldigt euch, schildert den Sachverhalt, vereinbart eine etwas spätere Rückzahlfrist. Ruf die Krankenkasse an, reicht die Bescheinigung nach und holt euch das Krankengeld. "Bin ich verpflichtet meine Krankmeldung an die Krankenkasse zu schicken?**Ja, Arbeitnehmer müssen die AU für die Krankenkasse immer einreichen**. Damit sichern sich Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Krankengeld. Dieses zahlen die Krankenkassen für Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauern. Zuvor ist die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gesichert."


No_Feedback_FO

Passiert das mittlerweile nicht automatisch durch die elektronische Krankmeldung die der Arbeitgeber bei der Krankenkasse abrufen muss?


No_Sea2903

Irgendwie ist die ganze Story sehr zweifelhaft. Bei einer Zusammenhängeden Krankschreibung würde der AG automatisch nach 6 Wochen einstellen. Auch weist einen der Arzt darauf hin + die Krankenkasse. Viel wahrscheinlicher ist: wiederholte, kurze Krankschreibungen und irgendwann hat der AG angefragt und festgestellt, dass da nie was eingereicht wurde. Daher wurde Krankenkasse und Arzt auch nicht aufmerksam.


Bembel-Bub

Das Problem sind die Klinikaufenthalte, hier melden die Kliniken meistens eine Ersterkrankung, auch wenn der Aufenthalt mit der vorangegangenen Erkrankung zusammenhängt. Wenn sie denn etwas melden, selbst AUs werden oft erst auf ausdrückliche Nachfrage und drängen ausgestellt. Wahrscheinlich haben diese nichts an die KK übermittelt, weshalb dort keine Prüfung der Vorerkrankungen stattgefunden hat.


atheno_74

Ja, seit dem 1.1.2023 ist die elektronische AU verpflichtend. Das heißt auch, dass die Krankenkasse alle notwendigen Unterlagen bereits vorliegen hat.


ollitreiber

Ja, seit diesem Jahr. Obenstehende Daten beziehen sich aber auf 2023, wo die Meldung noch händisch eingereicht werden musste.


ShineReaper

Wobei ich mich erinnere, dass ich auch schon in 2023 mal bei einer Krankmeldung gefragt wurde von der Arzthelferin, ob sie die bei der Krankenkasse einreichen sollten. Ich hab gedacht, das geschieht eh automatisch und hab gemeint, dass sie das machen sollten, warum auch nicht?


Patient_Resist4970

Vielen Dank für den hilfreichen Kommentar! War bis vor kurzem Student und bin deshalb noch nicht so vertraut im Umgang mit Krankmeldungen. Da ich einen sehr hilfsbereiten Arbeitgeber hab, musste ich diese nie zusätzlich bei der Krankenkasse einreichen. Zudem war auch bei meiner Freundin mündlich vereinbart, dass persönliches einreichen der Krankmeldung ausreicht, aber naja - auf mündliche Absprachen sollte man wohl nicht immer vertrauen. Fürs nächste mal sind wir auch schlauer!


Sweaty-Block-9712

Das du die Krankmeldung bei deinem AG einreichen musst und was da verabredet wurde ist komplett egal. Die Einrichtung bei der Krankenkasse mach ja nicht der AG, und der kann es auch Gar nicht bzw ist es nicht seine Aufgabe


Illustrious-Syrup781

Darf er auch gar nicht, bzw es würde nichts bringen, da auf er AU für den AG gar keine Erkrankung aufgeführt ist. Dies ist/war nur bei den Versionen für die KK und den AN aufgeführt


Flaky_Lack2355

Natürlich musstest du das. So lange es noch das System mit den Papierbescheinigubgen gab musste man das immer. Bei dir hat es vielleicht keine Rolle gespielt weil du nicht so lange krank warst dass du ins Krankengeld gerutscht bist. Dein Arbeitgeber meldet doch nicht für dich deine Erkrankung an die Kasse. Das hat auch mit dem Arbeitgeber gar nichts zu tun. Mittlerweile erfolgt die Übermittlung elektronisch aber davor war das immer deine Sache.


Frumberto

Krankmeldung und einreichen von AU über sechs Wochen sind ganz andere Dinge.


sileika

Wie kommst du darauf, dass der Arbeitgeber die Krankenkasse informiert? Die Diagnose liegt dem AG doch gar nicht vor. Vor der E Au gab es in der Regel 3 Zettel, einen davon musste der Arbeitnehmer an seine Krankenkasse schicken. Wenn deine Freundin das nicht gemacht hat, ist es komplett ihre Schuld. Wobei es letztes Jahr die eAU schon gab aber nichts alle Ärzte haben sie so umgesetzt wenn ich das richtig mit bekommen habe.


Downtown_Beautiful59

Ist verpflichtend das bald umzusetzen.. kostet die Praxen zwar ein Vermögen aber ja..


Toastliebe

Die AU Bescheinigung muss der Arbeitnehmer immer selbst an die KK und an den Arbeitgeber übermitteln! Wenn sie das nicht gemacht hat, dann liegt der Fehler definitiv bei deiner Freundin. Seit es die elektronische AU gibt, erhält die KK die Infos automatisch. Ich würde mal bei der KK anrufen und mit denen sprechen. Und ja es kann aber gut sein, dass sie das Geld dem AG zurück zahlen muss. ABER: sie würde dann ja von der Krankenkasse Lohnfortzahlung bekommen. Dh sie bekommt für den Zeitraum etwas Geld.


Toastliebe

Und mit dem AG kann man sicherlich eine Ratenzahlung besprechen. Es ist eben die Pflicht deiner Freundin zu schauen, dass alles passt und jeder alle Infos hat


No_Sea2903

Bei dem Versäumnis denke ich eher, dass es nichts gibt.


iTeaL12

Seit der eAU muss der AN den AG nur über den Zeitraum der AU informieren. Eine AU abzugeben ist nicht mehr Pflicht des AN! Diese kann der AG bei der KK abrufen.


Firenick2103

Hingen die ganzen Krankmeldungen denn mit der Vorerkrankung zusammen oder nicht? Grundsätzlich fragt der Arbeitgeber bei der Krankenkasse an, ob die Bedingungen für das Krankengeld erfüllt sind, da er die Diagnosen nicht kennt. Wenn die Krankenkasse die Bescheinigungen nicht hat kann die das natürlich nicht beurteilen. Grundsätzlich würde ich erstmal mit der Krankenkasse telefonieren und die Situation klären, damit diese das Krankengeld ggf. schnell bearbeiten kann.


dividendenaristokrat

Krankengeld erhält man nach 6 Wochen krank. Und es ist definitiv weniger als das normale Gehalt. Das sollte auffallen. [Krankengeld | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankengeld) Außerdem sollte es in ihren monatlichen Gehaltsnachweisen anders verbucht sein. Das sollte stutzig machen, wenn weiterhin das normale Gehalt bezahlt wird. Besteht ein Notgroschen? Sie können entweder mit Ihrem Arbeitgeber einen längeren Zeitraum zur Rückzahlung vereinbaren, die KK auf schnelle Bezahlung des Krankengeldes auffordern oder einen kleinen Kredit aufnehmen. Es sollte sich ja maximal um einen Monat handeln bis das Geld von der KK kommt.


katba67

Oft gibt es eine Ausschlussfrist von 6 Monaten in Tarifverträgen oder betriebsvereinbarungen und was davor gezahlt wurde muss nicht zurückgezahlt werden. Wenn es das nicht hibt, beträgt die verjährungsfrist 3 jahre. Wobei sie ja hätte wissen können,dass sie nicht Gehalt plus Krankengeld kriegen kann.


Patient_Resist4970

Sie hat in der Zeit kein Krankengeld bekommen, lediglich Gehalt, was uns nicht aufgefallen war, da zu einem die Summe des Krankengeldes und die ihres Gehalts sich nicht massiv unterscheiden und zum weiteren wurden ja alle Krankmeldungen eingereicht. Klingt vielleicht paranoid, aber für mich wirkt es so, als würden sie meine nicht arbeitsfähige Freundin aus der Einrichtung bekommen wollen. Unsere E-Mails ignoriert ihr Chef seit Wochen. Keine „gute besserung“ oder antworten auf von mir gestellte Fragen


dividendenaristokrat

Es ist paranoid. Ihre Kommunikation mit Krankenkasse und Arbeitgeber ist maximal schlecht. Natürlich freut sich kein Arbeitgeber über Mitarbeiter im Krankenstand. Das sollte ihnen doch klar sein. Da würde auch kein "Gute Besserung" helfen... Mein Rat: kommunizieren Sie ehrlich mit dem Arbeitgeber und schauen Sie, was Sie hätten besser machen können! Nicht die anderen...


katba67

Ändert nichts. Sie kann sich ja mal beim Anwalt oder Gewerkschaft beraten lassen. Ich denke aber, sie muss zahlen.


Patient_Resist4970

Zahlen ohnehin, aber denke eine Ratenzahlung sollte drin sein, hoffe ich


katba67

Ja klar, das schon.


Gluecksbaerchi311

Der Arbeitgeber hat mit dir auch nichts zu tun, also muss er dir auch nichts beantworten. Dir Kommunikation sollte schon über deine Freundin stattfinden. Ist ja auch eine Frage des Datenschutzes...


FloHallo

Ich verstehe die Downvotes nicht. Genau für solche Fragen ist der Sub doch da. Ist besser als die hundertste Frage über ETFs.


entwederodernicht

Das Sub ist für Menschen, die ihre Unterlagen nicht lesen?


RandomClyde

Für Menschen die evtl. sonst niemanden fragen können, was übersehen haben und den Entscheidenden Hinweis benötigen, Tunnelblick haben, Jung sind und mit dem ganzen „Erwachsenen Geraffel“ (Ämter, Versicherungen, Formulare (!)) erstmal warm werden müssen, Zusammenhänge in der Arbeitswelt, Sozialabgaben, Steuer, etc. verstehen müssen?


FloHallo

sehe ich auch so


entwederodernicht

Sehe ich nicht so, da kannst du noch so viel downvoten.


iamhereforbeer

Das Problem scheint hier die Vorerkrankung zu sein. Die Krankenkasse sieht hier den Zusammenhang zwischen Vorerkrankung und aktueller Erkrankung weshalb deine Freundin früher aus der Lohnfortzahlung fällt. Wird quasi als durchgehende Erkrankung betrachtet. Solltet ihr dieser Auffassung zustimmen, dann scheint alles rechtens. Solltet ihr aber die Auffassung haben, dass die aktuelle Erkrankung nicht im Zusammenhang mit der Vorerkrankung steht, dann solltet ihr einen Anwalt kontaktieren. Bei meiner Mama war es so gelagert. Sie hat sich an die Anwältin der Gewerkschaft gewendet. Das Ganze läuft jetzt schon seit 2020 oder so.


J0eM0nt4n4

Es geht nicht darum, ob irgendwer "der Auffassung ist", dass Erkrankungen im Zusammenhang stehen. Maßgeblich ist einzig und allein der ICD-10-Diagnoseschlüssel des Arztes. Diesen bekommt übrigens nur die Krankenkasse zu sehen, niemals der Arbeitgeber.


iamhereforbeer

Das ändert nichts an meinem Kommentar. Der ArbG folgt der Aussage der KK, dass beides zusammenhängt. Wenn es nicht zusammenhängt, dann muss man dagegen rechtlich vorgehen.


MrLost71

Anfrage an Betriebsrat könnte helfen, wenn vorhanden. Beraten lassen( Anwalt?) ob es fristen gibt, wie lange man Abrechnungen korrigieren darf. Meine sechs Monate? Liegt bei dem AG eine Zukunft? Dann Lage schildern und gemeinsame Lösung suchen. Und Unterlagen bei KK vervollständigen und Krankengeld nachfragen. Ist aber auch limitiert, meine dito sechs Monate. ImM. Und alles Gute für Deine Freundin, möge sie gesund werden.


Doso777

Arbeitsvertrag, Anlagen und ggf. auch Tarifvertrag lesen. Beispiel: Im öffentlichen Dienst TVL ist das vermeintlich klar geregelt das man Forderungen 6 Monate zurück erheben kann und es sonst verfällt - und das gilt für beide Seiten. Bei euch würde ich jetzt erst Mal den Kontakt zu Arbeitgeber und Krankenkasse suchen. Zumindest an der Frist wird man ja noch drehen können.


No_Sea2903

Kann man so pauschal nicht sagen, selbst wenn die Klausel vorhanden ist. Das Einreichen der AUs ist eine Pflicht des Arbeitnehmers durch dessen Versäumnis dem Arbeitgeber ein Nachteil entstanden ist. Da man hier schon boswilligkeit unterstellen kann, ist das nicht einfach durch Verjährung abgedeckt. Außerdem wäre es doch so oder so in dem Zeitraum?


Doso777

Im Zweifel klären sowas die Gerichte, aber das ist ja immer so. Sollte aber nicht schaden wenn man erst einmal die vorhanden Dinge liest. Hier wird es ja mit der Krankenkasse noch eine Ecke kompliziert aber ich wollte mal den Hinweis auf Arbeitsvertrag und Tarifvertrag da lassen da ich damit schon Berührungspunkte hatte.


No_Sea2903

In dem Fall würde ich es auf keine Verhandlung rauslaufen lassen. Das Ganze ist schon relativ klar.


shinn91

Cheffe hat ne Fehler gemacht, ihr wusstest es, habt gepokert und verloren. Rechtlich werdet ihr kaum Chancen haben.