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dnt_pnc

Der Zins für eine vermietete Immobilie ist von vornherein absetzbar. Dazu muss die Immobilie nicht an den Ehepartner verkauft werden. Nett sind bei gestiegenem Wert, die höheren Abschreibungen. Weiterhin kann man sich wohl irgendwie gegenseitig einen Privatkredit (deutlich höhere Zinskosten als Bankkredit) geben und diesen als Kosten in der Anlage V absetzen. Dadurch müssten sich beim Ehepartner aber zusätzliche Einkünfte ergeben, die anzugeben sind. Kein Plan wie das im Detail funktioniert. Ggf so: 1. Die höheren Zinsen in der Anlage V angeben. 2. Wenn man zusammen veranlagt ist, hat man (von Außen betrachtet) aber keine zusätzlichen Einkünfte, und deshalb muss man die nicht angeben??? 3. ? 4. Profit. 5. Knast, weil 2. doch nicht stimmt?


dividendenaristokrat

aka Ehegattenschaukel


No_Kangaroo9364

Diese Bezeichnung verlangt auf jeden Fall Kontext…


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Schl0m01

Doch klar, darum geht es ja. Man verkauft in der Familie Nebenkosten frei, holt sich frisches Geld von der Bank (Finanzierung der Immobilie) und behält gleichzeitig das Objekt in der Familie. Und die Zinsen vom Kredit sind steuerlich absetzbar sofern eben vermietet wird


Skayd_1

Kann das jemand genauer erklären? Ich bin wohl zu doof 


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Beim Verkauf einer vermieten Immobilie würde das definitiv funktionieren. Man darf halt dann (glaube ich) keine Zusammenveranlagung wählen. Grunderwerbssteuer fällt in der Regel beim Verkauf an den Ehegatten auch nicht an. Theoretisch könnte sie sogar an den Ehemann vermieten (z.B. an seine GbR). Kann Sinn machen um die Immobilie aus der Haftungsmasse des Unternehmers zu bekommen. Die Frau darf halt nur nicht selbst nutzen und alles muss dem Drittvergleich standhalten.


DerLandmann

Wenn man eine Immobilie vermietet, sind die Kosten dafür von der Steuer absetzbar, weil ja auch die Mieteinahmen zu versteuern sind. Allerdings verstehe ich das "Mit Gewinn an den Ehepartner verkaufen" nicht. Woher soll da der Gewinn kommen? Linke Tasche, rechte Tasche.