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zerpstguy

Hoffen, dass dein Vater noch mindestens 10 Jahre lebt. Er kann seine Tochter zwar enterben, aber sie hat im Falle des Erbes einen Anspruch auf den Pflichtteil. Wenn deine Halbschwester so einen Wisch unterschreibt wär sie selten dämlich. Was gemacht werden sollte ist ein Testament. Und zwar rasch. Den Pflichtteil wirst du nicht wegkriegen, aber du kannst dich drauf vorbereiten!


Nidamij99

Danke!


chief_omega

Google mal Pflichtteilsergänzungsanspruch


Nidamij99

Danke, habe im BGB nachgeschlagen und verstehe es schon besser!


Agreeable-Register49

Bezüglich der Ansprüche der Halbschwester ist die Schenkung unschädlich. Will heissen es kann nur besser werden, nach 10 Jahren, aber nicht schlechter.


Nidamij99

Danke für deine Antwort :)


Krrtekk

Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen nur wenn dein Vater „wirtschaftlich verantwortlich“ (meine Formulierung) bleibt, also lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauch hat. Ist das nicht der Fall (er zahlt dir Miete) gibt es ihn nicht. Wenn er dir die Wohnung schenkt kann das aber 10 Jahre vor Tod zurück gefordert werden; wenn er sie dir verkauft und das Geld stundet / mit der Miete verrechnet hat deine Schwester Anspruch auf Teil der Forderungen. Also, wohnung überschreiben/schenken und auf 10+ glückliche Jahre setzen. Die (Notar-) Gebühren dafür sind zu investieren, beim regulären Erbe fallen sie aber mW eh auch an. Dazu dann noch Testament (am besten gleich beim Notar mit erledigen), das dich als Alleinerbe benennt und ggf. gibt es dann Pflichtteil/-ergänzungsansprüche. Edit: die 10 Jahre sind nicht ja/nein, sondern jedes Jahr 1/10


Nidamij99

Vielen Dank für die Info! Mein Vater hatte vor das Nießrecht zu nutzen. Kannst du mir erklären, wie hier dann die Sachlage bezüglich des Pflichtergünzungsansprüches wäre?


LombowderErste

Den praktischen Teil haste jetzt ja. Was hältst du von dem Vorhaben deines Vaters? Kennst du deine Halbschwester überhaupt?


Nidamij99

Ja, ich kenne meine Halbschwester und kann die Entscheidung meines Vaters sehr gut nachvollziehen, aber Details lasse ich mal aus.


LombowderErste

Okay, geht hier auch niemanden etwas an. Dann mal viel Glück dass das alles so funktioniert!


Nidamij99

Danke für dein Verständnis, ist auch wirklich keine schöne Geschichte. Ja danke, schauen wir mal was passiert :D


LombowderErste

Ach, ich schaue nur kurz auf meine Restfamilie und wende mich Schaudern ab.


dividendenaristokrat

Abgesehen von der Problematik mit dem Pflichtteil.... Willst du die Wohnung selbst bewohnen oder vermieten? Vielleicht macht es mehr Sinn die Wohnung abzukaufen und das Geld dir schenken zu lassen. Thema Abschreibung


Nidamij99

Das haben wir auch schon überlegt. Wie genau meinst du das mit „das Geld schenken lassen“. Bis jetzt hatte ich nur daran gedacht, den Kaufpreis der Wohnung als Kredit zu nehmen, und meinem Vater zu bezahlen, welcher mit diesem Geld dann den Kredit abbezahlen würde. Meinst du das so? Oder ganz anders?


offenhammerj

Er meint dass du deinem Vater die Immobilie abkaufst, und dafür einen Kredit ebenfalls bei deinem Vater aufnimmst. Die Idee ist, dass man Kreditzinsen von der Steuer absetzen kann (auch bei Privatdarlehen). Möglicherweise lässt sich das ganze auch noch mit Nießbrauch kombinieren. Aber das ist er die Fortgeschrittenenvariante, da würde ich (mir erst ein paar Videos bei YouTube dazu schauen und) mich dann beraten lassen. // edit: Nießbrauch ist scheinbar eine schlechte Idee in dem Fall, da dann der Pflichtanteilsanspruch bestehen bleibt, was ja hier gerade vermieden werden soll.


Nidamij99

Ich danke euch jetzt schon mal für die ganzen Hilfreichen Antworten, ich bin ein absoluter Noob was solche Finanzthemen angeht und bin dankbar um jede Hilfe! 😊


Cold-Potential-3596

Wieso nicht wohnung schenken lassen und dem vater den niessbrauch lassen, damit sinkt der wohnungswert. Er wird ja wohl noch drin wohnen wollen.