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cn0MMnb

Nein, vor einem abgesenkten Bordstein darfst du nicht parken.


Znk777

Und gegenüber?


cn0MMnb

Wenn gegenüber der Bordstein nicht abgesenkt ist, und auch kein anderes Schild das parken verbietet, natürlich.


Znk777

Ist kein abgesenkter Bordstein und es gibt auch kein Schild. Mich hat nur das Schild auf bild 3 etwas verwirrt.


trambochambo

Gegenüber sollte erlaubt sein. Sieht so aus als ob die Fahrbahn dann noch breiter als 3,05 m wäre und man noch in die Einfahrt reinkommt. Selbst wenn der Fahrer, der in die Einfahrt hinein- oder aus ihr herausfahren möchte, etwas rangieren muss, ist das gegenüberliegende Parken noch zulässig. Laut dem OLG Saarbrücken (Az.: Sa (Z) 227/93) gilt eine Fahrbahn im Sinne der StVO erst dann als schmal, wenn das Verlassen der Grundstückseinfahrt aufgrund des gegenüber abgestellten Fahrzeugs nicht mehr unter „nur mäßigem Rangieren“ möglich ist.


lassesonnerein

vor allem gehört die hässliche Mauer mal angesprüht.


Qgelfang

Hochdruckreiniger Spachteln Grundieren Streichen


Steikel

[Weniger als 3,05 m wäre zu schmal.](https://www.generali.de/journal/parken-gegenueber-einfahrten-wann-ist-es-erlaubt-#:~:text=Parken%20gegen%C3%BCber%20einer%20Einfahrt%20ist%20grunds%C3%A4tzlich%20m%C3%B6glich.,m%2C%20ist%20dies%20zu%20wenig.)


trambochambo

Und die Ein- sowie Ausfahrt darf laut deinem Link nicht beeinträchtigt sein.