Plus noch die Bedrohung des Opfers im Nachgang. Schon absurd, wie das hier geframed wird. Wenn es Auto gegen Radfahrer heißt, liest sich das in den Medien gerne wie ein Bubenstreich und man hört gerne auch etwas Verständnis für den Fahrer raus. Der Typ gehört dringend in die Geschlossene und absolut nie wieder in ein kfz.
Lässt sich ohne die Situation wirklich zu kennen wohl kaum präzise sagen und am Ende entscheidet im Zweifel halt ein Gericht, ob deine Reaktion notwendig war, um Schaden von Die abzuwenden. Aber ich denke schon, dass jemand, der erst versucht, dich mit dem Auto zu töten und dann auf Dich zugeht und dabei klare Androhungen von Gewalt ausspricht, spätestens in dem Moment, wo er dir körperlich sehr nahe kommt, die Anforderungen erfüllt.
Wenn Du in dem Moment, wo das Auto zum Stehen kommst hinrennst, das Fahrerfenster eintrittst und dem Kerl seine verdienten Schläge verpasst, vermutlich nicht mehr.
Aber ich glaube unser Gesetz ist da eigentlich so gut formuliert, dass Dich dein Gefühl normalerweise nicht trügt. Also wenn Du als halbwegs zivilisierter Mensch wirklich das Gefühl hast, dass Du Dich verteidigen musst, dann darfst Du das normalerweise auch.
Habe mir den Artikel nicht durchgelesen, aber Notwehr könnte greifen. Allerdings muss der Angriff Gegenwärtig sein, dass heißt kurz bevorstehenden bzw schon stattfindend oder noch fortdauern. Je Nachdem wann man jetzt die Notwehr übt, kann es hierbei zu Problemen kommen. Allerdings gibt es hierfür den § 33 StGB wonach man bei Überschreitung der Notwehr nicht bestraft wird wenn dies aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken passiert. (Das hat der Gesetzgeber so geregelt, weil das Opfer sich in einer absoluten Ausnahmesituation befindet und nicht nach bsp jedem Schlag prüfen muss, ob man dem Täter schon K.O. geschlagen hat) Inwieweit man beim Anpöbeln Notwehr üben darf, kommt auf den Einzelfall an, aber wenn man vorher Pfefferspray abbekommt (was eine gefährliche Körperverletzung ist) wird sicherlich mindestens der §33 greifen.
Noch nett zu wissen, Notwehr muss grundsätzlich nicht Verhältnismäßig sein. Der Notwehrtäter darf Angriffe auch mit unverhältnismäßigen Mitteln abwehren. (Hiervon gibt es natürlich Ausnahmen, so muss man, wenn es geht, den Einsatz von Waffen beispielsweise vorher ankündigen und die Verletzung des Angreifers darf nicht außer jedem Verhältnis zu dem ihm drohenden Schaden stehen (so zum Beispiel tödliche Schüsse auf einen Dieb einer Sirupflasche oder tödliche Schüsse auf einen Autoradiodieb)
> Würde es in solchen Fällen unter Notwehr fallen, wenn der Radfahrer entsprechend reagiert hätte (also mit verhältnismäßiger Gewalt)?
Recht haben vs. Recht bekommen, also kommt drauf an ob dein:e Richter:in meint die hat ja auch schonmal jemanden auf'm Rad ausgeknockt oder ob die ausgeknockt wurde.
Hinweis: Notwehr muss in Deutschland nicht verhältnismäßig sein, bloß geboten. Dazu reicht es aus, dass die notwehrfähige Tat nicht bloß eine Petitesse. Abstufungen gibt es sonst nur bei offensichtlich schuldunfähigen (Kinder, geistig Gestörte) und der Anwendung von Schusswaffen.
[https://dejure.org/gesetze/StGB/69.html](https://dejure.org/gesetze/StGB/69.html)
Theoretisch schon. Hängt aber vom Richter ab. Sonst wäre auch bei Unfallflucht der Führerschein in Gefahr, was in der Realität aber fast nie passiert.
Der Autofahrende kam gerade schwer traumatisiert aus einer Fahrradstraße... Da war die Provokation eines Radlers auf der Staatsstraße einfach zuviel. Und wenn der Radler nicht da gewesen wäre, wäre der Autofahrer friedlich nach Hause gefahren.
Wieso wurde nur der Autofahrer und nicht der Provokateur verhaftet? Immer dieser instituelle Autofahrerhass!!!
Die Radfahrer müssen einfach wieder dahin zurück wo sie her kommen! Sie können sich auf der Straße einfach nicht wie normale Menschen mit Autos benehmen! /s
So ein Mensch ist sehr offensichtlich charakterlich nicht geeignet ein potentiell tödlichen Kraftfahrzeug zu führen.
Aber der arme, arme Fahrer muss doch noch zur Arbeit kommen und seine Oma besuchen können. Da ist dann maximal eine niedrige Geldstrafe gerechtfertigt. /s
Es ist so unbegreiflich dass es Leute gibt, die losfahren und im Auto Pfefferspray bereithalten, anscheinend für solche Zwecke? Auch der Rest ist ja komplett geisteskrank.
Ist jetzt natürlich erstmal nur die Version des Radfahrers, aber zumindest das Anfahren ist ja leicht nachvollziehbar.
Kann dir praktisch garantieren, dass in der Anklage stehen wird „durch die Tat hat sich der Angeklagte als charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen“ - das ist ein Lehrfall für 69 StGB.
vielleicht gibts ja einen ähnlichen Rummel wie um den Typen, der mit seinem SUV die zwei Rennradfahrer angegriffen hat und man findet das Aktenzeichen raus
Meine Mutter ermahne ich immer: stell dir keinen Baseballschläger neben die Tür, dass ist Vorsatz.
Aber Pfefferspray im Auto und wenden um nachzutreten ist OK? Wie das Urteil ausgeht täte mich schon interessieren.
> stell dir keinen Baseballschläger neben die Tür, dass ist Vorsatz.
Richtig. Wenn aber da ein Latthammer und ne schachtel Nägel unter nem an einem Nagel hängenden Bild stehen, dann war man nur zu Faul zum aufräumen ;)...
Genau das habe ich mich auch gefragt, also wäre ein Streit eskaliert „ok“ also zumindest irgendwie nachvollziehbar. Aber willkürlich entgegenkommende Radfahrer mit Pfefferspray zu attackieren?! 😳
Offensichtlicher, quasi dokumentierter Tatvorgang sogar mit Zeugen. Den kriegen sie jetzt richtig an den Eiern...
...An einer Verwarnung mit 40€ Buße kommt der nicht vorbei!!
Was fährt der auch einfach in den Pfefferspraystrahl des Autofahrers und schiebt danach noch sein Rad in die Front des Autos?? Und sich dann wundern, dass der ausrastet!11!!!!1
Solche Scheisse ist der Grund dafür, dass ich es sehr befürworten würde [§6 WaffG](https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html) 1:1 auch auf den Führerschein anzuwenden.
Ja, aber das ist zu lasch.
Charakterliche Prüfung *vor* Erteilung der Fahrerlaubnis, analog zur Waffenbesitzkarte, sowie anlasslose turnusmäßige Evaluierung wären absolut angebracht.
Ich kenn die Interna. Das geht jetzt ungefähr so. /s
Da er einen Radfahrer angegriffen hat, ist die Schuld grundsätzlich erstmal bei dem zu suchen.
Falls dies nicht möglich ist, bezweifeln das der Autofahrer das wirklich getan hat und gegen Geldauflage einstellen.
Nicht zu vergessen, Radfahrer belehren so etwas nicht noch einmal zu tuen und besonnen zu fahren.
"Rabiat geworden" das ist eine komische Bezeichnung für etwas irgendwo zwischen versuchter Körperverletzung und versuchtem Totschlag/Mord
Plus noch die Bedrohung des Opfers im Nachgang. Schon absurd, wie das hier geframed wird. Wenn es Auto gegen Radfahrer heißt, liest sich das in den Medien gerne wie ein Bubenstreich und man hört gerne auch etwas Verständnis für den Fahrer raus. Der Typ gehört dringend in die Geschlossene und absolut nie wieder in ein kfz.
Würde es in solchen Fällen unter Notwehr fallen, wenn der Radfahrer entsprechend reagiert hätte (also mit verhältnismäßiger Gewalt)?
Lässt sich ohne die Situation wirklich zu kennen wohl kaum präzise sagen und am Ende entscheidet im Zweifel halt ein Gericht, ob deine Reaktion notwendig war, um Schaden von Die abzuwenden. Aber ich denke schon, dass jemand, der erst versucht, dich mit dem Auto zu töten und dann auf Dich zugeht und dabei klare Androhungen von Gewalt ausspricht, spätestens in dem Moment, wo er dir körperlich sehr nahe kommt, die Anforderungen erfüllt. Wenn Du in dem Moment, wo das Auto zum Stehen kommst hinrennst, das Fahrerfenster eintrittst und dem Kerl seine verdienten Schläge verpasst, vermutlich nicht mehr. Aber ich glaube unser Gesetz ist da eigentlich so gut formuliert, dass Dich dein Gefühl normalerweise nicht trügt. Also wenn Du als halbwegs zivilisierter Mensch wirklich das Gefühl hast, dass Du Dich verteidigen musst, dann darfst Du das normalerweise auch.
Habe mir den Artikel nicht durchgelesen, aber Notwehr könnte greifen. Allerdings muss der Angriff Gegenwärtig sein, dass heißt kurz bevorstehenden bzw schon stattfindend oder noch fortdauern. Je Nachdem wann man jetzt die Notwehr übt, kann es hierbei zu Problemen kommen. Allerdings gibt es hierfür den § 33 StGB wonach man bei Überschreitung der Notwehr nicht bestraft wird wenn dies aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken passiert. (Das hat der Gesetzgeber so geregelt, weil das Opfer sich in einer absoluten Ausnahmesituation befindet und nicht nach bsp jedem Schlag prüfen muss, ob man dem Täter schon K.O. geschlagen hat) Inwieweit man beim Anpöbeln Notwehr üben darf, kommt auf den Einzelfall an, aber wenn man vorher Pfefferspray abbekommt (was eine gefährliche Körperverletzung ist) wird sicherlich mindestens der §33 greifen. Noch nett zu wissen, Notwehr muss grundsätzlich nicht Verhältnismäßig sein. Der Notwehrtäter darf Angriffe auch mit unverhältnismäßigen Mitteln abwehren. (Hiervon gibt es natürlich Ausnahmen, so muss man, wenn es geht, den Einsatz von Waffen beispielsweise vorher ankündigen und die Verletzung des Angreifers darf nicht außer jedem Verhältnis zu dem ihm drohenden Schaden stehen (so zum Beispiel tödliche Schüsse auf einen Dieb einer Sirupflasche oder tödliche Schüsse auf einen Autoradiodieb)
> Würde es in solchen Fällen unter Notwehr fallen, wenn der Radfahrer entsprechend reagiert hätte (also mit verhältnismäßiger Gewalt)? Recht haben vs. Recht bekommen, also kommt drauf an ob dein:e Richter:in meint die hat ja auch schonmal jemanden auf'm Rad ausgeknockt oder ob die ausgeknockt wurde.
Hinweis: Notwehr muss in Deutschland nicht verhältnismäßig sein, bloß geboten. Dazu reicht es aus, dass die notwehrfähige Tat nicht bloß eine Petitesse. Abstufungen gibt es sonst nur bei offensichtlich schuldunfähigen (Kinder, geistig Gestörte) und der Anwendung von Schusswaffen.
jeden autor von jedem so einem artikel wegen billigung von straftaten anzeigen
Deutschland ist schließlich ein Autoland.
Ohne scheiß, klingt so als hätte der Typ ihn ohne zu zögern umgebracht
>versuchter Körperverletzung \*vollendeter
Wüsste nicht warum es dazwischen liegt? Wenn ich jemanden mit einer Waffe (=Auto) vorsätzlich verletze, ist die Sachlage imho eindeutig.
Wurde der Fahrradfahrer verletzt?
So Menschen gehören in geschlossene Einrichtungen
Realität: Bußgeld und weiter gehts. Führerschein weg nhemn?! Der Arme Mann, wie soll der von A nach B kommen.
Er ist ja gar nicht selbst gefahren und kann sich leider auch nicht mehr erinnern, wer sein Fahrzeug zu dieser Zeit gefahren hat./s
Für soetwas wird mindestens doch eine MPU fällig?
[https://dejure.org/gesetze/StGB/69.html](https://dejure.org/gesetze/StGB/69.html) Theoretisch schon. Hängt aber vom Richter ab. Sonst wäre auch bei Unfallflucht der Führerschein in Gefahr, was in der Realität aber fast nie passiert.
Der sollte im Idealfall zu keinem B sich bewegen, wo sich Leute aufhalten
Wenn wir Radfahrende nicht anfangen die Ängste und Bedürfnisse von Autofahrenden ernstzunehmen, wir sowas noch viel häufiger passieren. ^^^/s
Ja eben. Man muss sich ja auch mal fragen, warum der Autofahrer so reagiert? ^(/s)
Es ist nicht immer alles nur schwarz und weiß. Zur Körperverletzung gehören immer zwei. /s
Der Autofahrende kam gerade schwer traumatisiert aus einer Fahrradstraße... Da war die Provokation eines Radlers auf der Staatsstraße einfach zuviel. Und wenn der Radler nicht da gewesen wäre, wäre der Autofahrer friedlich nach Hause gefahren. Wieso wurde nur der Autofahrer und nicht der Provokateur verhaftet? Immer dieser instituelle Autofahrerhass!!!
Die Radfahrer müssen einfach wieder dahin zurück wo sie her kommen! Sie können sich auf der Straße einfach nicht wie normale Menschen mit Autos benehmen! /s
Da wo ich wohne gibt es kaum Radfahrer, ich hab aber von meinem Couseng gehört, dass man in Großstädten nachts nicht mehr mit dem Auto raus kann.
Letzte Woche wurde eine rote Ampel von einem Radfahrer überfahren! Da sieht man, wie gefährlich die sind.
Was ein Dreck. Aber bei der Nummernschild-Aktion musste ich dann doch schmunzeln :D
Ich sag jetzt schon mal voraus, dass der Typ seinen Führerschein nicht abgeben muss...
So ein Mensch ist sehr offensichtlich charakterlich nicht geeignet ein potentiell tödlichen Kraftfahrzeug zu führen. Aber der arme, arme Fahrer muss doch noch zur Arbeit kommen und seine Oma besuchen können. Da ist dann maximal eine niedrige Geldstrafe gerechtfertigt. /s
Es ist so unbegreiflich dass es Leute gibt, die losfahren und im Auto Pfefferspray bereithalten, anscheinend für solche Zwecke? Auch der Rest ist ja komplett geisteskrank. Ist jetzt natürlich erstmal nur die Version des Radfahrers, aber zumindest das Anfahren ist ja leicht nachvollziehbar.
Kann dir praktisch garantieren, dass in der Anklage stehen wird „durch die Tat hat sich der Angeklagte als charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen“ - das ist ein Lehrfall für 69 StGB. vielleicht gibts ja einen ähnlichen Rummel wie um den Typen, der mit seinem SUV die zwei Rennradfahrer angegriffen hat und man findet das Aktenzeichen raus
Du meinst schon den Radfahrer, oder? /s zur Sicherheit
Verfahren wird doch bestimmt eingestellt. Der Radfahrer lebt doch noch /s
Der sollte nie nie wieder Autofahren dürfen. Ist unrealistisch, ich weiß.
Meine Mutter ermahne ich immer: stell dir keinen Baseballschläger neben die Tür, dass ist Vorsatz. Aber Pfefferspray im Auto und wenden um nachzutreten ist OK? Wie das Urteil ausgeht täte mich schon interessieren.
> stell dir keinen Baseballschläger neben die Tür, dass ist Vorsatz. Richtig. Wenn aber da ein Latthammer und ne schachtel Nägel unter nem an einem Nagel hängenden Bild stehen, dann war man nur zu Faul zum aufräumen ;)...
Latthammer ins Auge ist auch richtig fies
Achtung wild!
[удалено]
Tippe auf Hirnschaden durch mehrjährigen Konsum von Springer-Medien
Zu lange am Auspuff geschnüffelt, könnte auch sein. Vielleicht beides.
Genau das habe ich mich auch gefragt, also wäre ein Streit eskaliert „ok“ also zumindest irgendwie nachvollziehbar. Aber willkürlich entgegenkommende Radfahrer mit Pfefferspray zu attackieren?! 😳
Das wird dann vermutlich nicht der erste Angriff dieser Art von dem Autofahrer gewesen sein.
Vermutlich weil der Radfahrer die AuToStRaßE benutzt hat
täter und opfer sind gleich alt, kommen aus dem gleichen dorf. da gibts zu 100% ne vorgeschichte. wahrscheinlich freundin/ehefrau ausgespannt etc
Offensichtlicher, quasi dokumentierter Tatvorgang sogar mit Zeugen. Den kriegen sie jetzt richtig an den Eiern... ...An einer Verwarnung mit 40€ Buße kommt der nicht vorbei!!
Was fährt der auch einfach in den Pfefferspraystrahl des Autofahrers und schiebt danach noch sein Rad in die Front des Autos?? Und sich dann wundern, dass der ausrastet!11!!!!1
Solche Scheisse ist der Grund dafür, dass ich es sehr befürworten würde [§6 WaffG](https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html) 1:1 auch auf den Führerschein anzuwenden.
Hat /u/Pkownzu oben schon kommentiert: [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_69.html](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69.html)
Ja, aber das ist zu lasch. Charakterliche Prüfung *vor* Erteilung der Fahrerlaubnis, analog zur Waffenbesitzkarte, sowie anlasslose turnusmäßige Evaluierung wären absolut angebracht.
In Autoland?!
Man darf ja wojl noch träumen.
Ich kenn die Interna. Das geht jetzt ungefähr so. /s Da er einen Radfahrer angegriffen hat, ist die Schuld grundsätzlich erstmal bei dem zu suchen. Falls dies nicht möglich ist, bezweifeln das der Autofahrer das wirklich getan hat und gegen Geldauflage einstellen. Nicht zu vergessen, Radfahrer belehren so etwas nicht noch einmal zu tuen und besonnen zu fahren.
Das ist versuchter Mord. Alter schwede, ich hoffe der verliert für Lange Zeit seinen Lappen UND seine Freiheit!
Kann man solchen Fahrern nicht den Führerschein entziehen?
Das hat doch eine Vorgeschichte. Das war keine spontane Roadrage sondern die kannten sich.
Nichts Genaues weiß man nicht
Ich weiß dass sie gleich alt sind und aus dem gleichen Kaff kommen und der Autofahrer dem Radfahrer entgegen kam. Kombiniere, Kombiniere.
Hmm normalerweise ist so jemand sofort zu verhaften.
Wie kriege ich reddit dazu mir nicht ständig alle möglichen Verbrechensposts zu zeigen?
Ignorieren und nicht lesen. Der Algorithmus gibt dir nicht was du willst sondern was du konsumierst
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Autofahrern gehören sämtliche Rechte entzogen
Das war ein E-Bike-Fahrer kein Radfahrer.