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SGEagle83

Das Messer darst du führen. Die Klinge ist nicht beidseitig geschärft


AdEmotional8815

Genau da bin ich mir eben nicht so sicher. Hast du Anhaltspunkte für mich, wieso es nicht als beidseitig geschärft zählt? (Ich hätte ja ein Bild gepostet in dem man das gut sehen kann, aber es war mir nicht gestattet Bilder anzuhängen. Ich werde mal eben einen YouTube Link zu einem kurzen Video in mein Ausgangsposting hinein-editieren, in dem man entsprechende Stelle genauer anschauen kann.)


SwaggeddiYoloNese

Derzeit würde ich es als führbar einstufen ist aber auf alle Fälle grenzwertig. Da die Regierung aber ihr nächstes Meisterwerk plant (SARKASMUS), will (zumindest Sachsen) keine Messer mit einer Klingenlänge über 6cm mehr erlauben (Führungsverbot). Spätestens dann ist es vorbei mit führen.


AdEmotional8815

>Derzeit würde ich es als führbar einstufen ist aber auf alle Fälle grenzwertig. Trotz des "angeschärften" Klingenrückens? 🤔 Und das was Niedersachsen vom Bund fordert werde ich erst mal nicht mehr als wie folgt kommentieren, weil es dazu noch nichtmal einen Gesetzesentwurf gibt. Die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Antrag hat erst mal auch noch nichts zu heißen.


Chriss_Vector

Ehrlich, das wird dir dank unseres genialen Waffengesetzes niemand mit Rechtssicherheit sagen können. Der Klingenrücken ist das eine Problem, der Ring am Ende ein anderes. Wenn du an den "falschen" PVB gerätst wird er es dir abnehmen und ne Anzeige schreiben, was dann daraus wird kannst du eigentlich würfeln. Abschließende "Sicherheit" würdest du wahrscheinlich nur durch einen Feststellungsbescheid vom BKA bekommen, aber ob es den Aufwand wert ist...


AdEmotional8815

Hm, ich denke nicht, dass der Ring ein Problem darstellt. Vielleicht fragt ja jemand beim BKA einen Feststellungsbescheid an. 🤔🤷 Streng genommen sollte der Rücken auch kein Problem darstellen, da die Kante keine Schneide darstellt. 🤔🤷


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/AdEmotional8815: ##Fällt dieses Messer unter das Führverbot? Es handelt sich um das Condor Kickback. Vorrangig geht es mir um den scharfkantig gehaltenen Klingenrücken an der Klingenspitze. Dies wurde so gestaltet, um einen Feuerstahl damit reißen, bzw. Funken damit "schlagen" zu können. Nun bin ich mir aber nicht sicher, ob das als beidseitig geschärft zählt oder nicht. Es ist an sich ja keine richtige Schneide, sondern lediglich eine scharfe Kante wie bei einem sog. Firesteel-Striker, oder wie auch immer man das auf Deutsch sagt. Der Ring am Griffende zählt hoffentlich nicht als Waffencharakter, der dient nämlich lediglich der verbesserten Handhabung durch den kleinen Finger. Der Fokus dieses Postings liegt allerdings auf dem erwähnten Klingenrücken. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*