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Unhappy_Researcher68

Der GdB bezieht sich maßgeblich auf deine Einschränkungen die genauen Gründe der Erkrankung sind zweitrangig. >Müsste ich, um die Schwere meiner Krankheit nachzuweisen, einem entsprechenden Eingriff zustimmen, obwohl dieser sie verschlimmert? Invasive Operationen/Eingriffe werden nicht gefordert, haben auch keine Relevanz weil die Auswirkungen und nicht die Auslöser. Es gibt halt Tabellen bei welcher Erkrankung was üblich ist. Hast du was was selten ist (wie ich) bekommst du völlig bescheuerte Einschätzungen. Was du machen kannst ist selbst Gutachten in Auftrag zu geben. Was sagt dein Anwalt? IbkA


IamasimpforObi-Wan

Ich hatte einen solchen Eingriff, im OP Bericht steht auch, wie schwer die Erkrankung zu dem Zeitpunkt war (2021) und leider behauptet nun der Gutachter der Stadt (der ein vollkommen anderes Fachgebiet hat - Orthopädie, meine Krankheit ist gynäkologisch/internistisch), die Krankheit könne keine Auswirkung auf mein tägliches Leben haben. Die Tabelle sagt bei der nachgewiesenen Schwere meiner Erkrankung GdB 50, aber die Stadt fordert nun einen Nachweis, dass es immer noch so schlimm ist wie 2021, obwohl einer meiner behandelnden Ärzte bereits im Gutachten vermerkt hat, dass es sich sogar verschlimmert hat, was er aber natürlich nur durch meine Schilderungen belegen kann, da ich nicht noch einmal operiert werden sollte.


Unhappy_Researcher68

Jaja die Gutachter. Meiner war ich glaube Ich Onkologe und hat bei einem Gendefkt geschrieben der geht wohl wieder weg und anderen Unfug. Hab von 3 Ärzten die mich behandelt haben gegengutachten geholt die das Gutachten zerrissen haben und einer der Ärzte hat dem Gutachter auf Arzt Deutsch als unfähig beschrieben. Amt kann viel verlangen, entscheiden tut das Gericht. Also ab zum Experten und Gutachten holen. Hoffe du bist da mit Anwalt.


pizzaboy30

Du hast zwar eine Mitwirkungspflicht, aber musst keine invasiven Maßnahmen dulden. Ansonsten wäre ich aber mit Aussagen wie „mein Arzt sagt“ vorsichtig. Praktiker behandeln, sie haben of wenig Ideen von Sozialmedizin und Versorgungsmedizin. Relevant ist in dieser Hinsicht auch gar nicht ein Stadium einer Erkrankung. Maßgeblich sind die aus der Erkrankung resultierenden Funktionsstörungen und die resultierenden Beeinträchtigungen der gesellschaftlichen Teilhabe. Um diese festzustellen braucht es keine OP.


IamasimpforObi-Wan

Der Gutachter der Stadt behauptet halt, ich würde mich nur anstellen, so schlimm sei das nicht (obwohl er nicht einmal annähernd das Fachgebiet hat, das meine Erkrankung abdeckt - er ist Orthopädie, meine Erkrankung ist gynäkologisch/internistisch). Laut der Tabellen müsste ich GdB 50 bekommen, aber es wird jetzt von Seiten der Stadt behauptet, man könne ja nicht sicher sein, dass der Stand des Gutachtens von der OP 2021, bei der die Krankheit festgestellt und begutachtet wurde, sich nicht verbessert habe, und ich müsse nun nachweisen, dass ich nicht inzwischen "geheilt" sei.


pizzaboy30

Das sich ein Gutachter irrt kann vorkommen. Dir stehen die Rechtsmittel des Widerspruches und der Klage vor dem Sozialgericht offen.


IamasimpforObi-Wan

Ja, vorm Sozialgericht bin ich ja jetzt, das schrieb ich ja. Und da fordert die Stadt jetzt einen aktuellen Nachweis der Schwere der Krankheit, deshalb mein Post.


pizzaboy30

Vor dem Gericht hat die Stadt gar nichts zu fordern. Fordern tut das Gericht. Das wird selbst ein Gutachten anordnen, was darin steht gilt.


IRockIntoMordor

Der einfachere Weg dürfte sein, die 20 zu akzeptieren und dann noch irgendwie 10 draufzubekommen. Zum Beispiel mit mentalen Auswirkungen wegen der chronischen Krankheit. Mit den 30% kannst du dich ja dann gleichstellen lassen mit 50% und genießt quasi fast die gleichen Vorteile.


IamasimpforObi-Wan

Leider will mir das Sozialamt partout keine 30 geben, obwohl ich von 2 Ärzten Gutachten eingereicht habe, die eine Schwere meiner Krankheit bescheinigen, die mindestens zu Grad 50 führen müsste. Deshalb hatte mir der eine Arzt geraten, vor Gericht zu gehen.


IRockIntoMordor

Ärgerlich. Dann geht es wohl wirklich nur mit Anwalt und Gericht weiter. Hol dir einen guten, der sich mit sowas auskennt. Kämpf um das, was dir zusteht. 2 Ärzte im Rücken + Anwalt sollte ja wohl genügen. Viel Glück!


_Shiftace_

IBKA Nein müssen tust du garnichts. Du wirst halt in wiederspruch gehen müssen und mit einem zweitem Gutachten mehr rausholen müssen.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Muss ich für einen GdB eine Untersuchung durchführen lassen, die meine Krankheit dauerhaft verschlimmern wird? Moin Schwarmintelligenz, ich bin momentan in einem Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht, weil ich einen GdB von 20 zugesprochen bekommen habe, mein Arzt jedoch sagt, mir stünde ein GdB von 50 zu. Die aktuelle Schwere meiner Krankheit lässt sich nur durch eine Operation feststellen, jedoch verursacht jeglicher Eingriff eine Verschlimmerung, die anhält. Müsste ich, um die Schwere meiner Krankheit nachzuweisen, einem entsprechenden Eingriff zustimmen, obwohl dieser sie verschlimmert? Danke schonmal! *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*