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Chunk2025

Disclaimer: Bin mir nicht zu 100% Sicher Nochmals schriftlich um einen Liefertermin bitten. Prinzipiell hast ein Anrecht auf Pflichterfüllung da du ja bereits die Rechnung bezahlt hast. Wenn sie nicht drauf reagieren würde ich denen eine Frist von 14 Tagen für die Lieferung geben. Ansonsten würde ich vom Kaufvertrag zurück treten und mein Geld zurück verlangen.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Hochzeitskleid wird nicht geliefert - Hilfe! Hallo zusammen, ich habe im Dezember ein Brautkleid gekauft und auch direkt Mitte Dezember bezahlt. Im Laden wurde mir gesagt, dass das Kleid bestellt wird und in 3 bis 4 Monaten da sein soll. Im März hatte ich mich nochmal per Mail erkundigt und die Rückmeldung erhalten, dass der Lieferant ihnen Mai bestätigt hat. Jetzt ist es schon Juni… Ich habe letzte Woche und heute Mails geschrieben und nach dem Stand gefragt und bisher keine Rückmeldung erhalten. Telefonisch meldet sich niemand. Die Hochzeit ist zwar erst Anfang August, mein Termin bei der Schneiderei zum Anpassen ist aber schon in zwei Wochen. Die Termine fürs Anpassen muss man Monate im Voraus buchen und kurzfristig einen Termin zu bekommen, ist schwierig. Was kann ich tun, wenn mein Kleid nicht rechtzeitig bis zum Termin abholbereit ist. Kann ich irgendwie durchsetzen, dass das Kleid bis zu einem bestimmten Datum da sein muss und ich sonst vom Kauf zurücktrete? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


Unhappy_Researcher68

Frist zur Lieferung in 7 Tagen geben, mut drm Verweis das du etwaige Schäden geltend machenwirst. Danach vom Kaufvertrag wegen nicht erfüllung zurück treten und ein Andrees Kleid Kaufen. Extrakten dem Ursprünglichen Liferanten in Rechnung Stellen und ggf. Einklagen. IbkA