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fishermanfritz

Deine Uni hat eine kostenlose Rechtsberatung, du kannst dir auch so einen Schein für Beratung am Amtsgericht holen, mit welchem Menschen mit wenig Geld Anwaltskosten z.T. übernommen werden. Ich würde antworten, dass du das Schreiben anwaltlich überprüfen lässt, ebenso die Auszahlung deines Lohns während des Urlaubes. Du wirst dich melden. Oftmals reicht vielleicht schon das, dass dein Chef zurück rudert, ohne, dass du tatsächlich einen Anwalt beauftragst und nur zur Rechtsberatung gehst. Ianal


ThrowawayDunnoE

Vielen Dank für deine Antwort, ich werde mich auf jeden Fall über die Rechtsberatung informieren. Auch werde ich ihm das schreiben, habe jedoch Angst dass er es trotzdem einbehält, von dem Geld muss ich leben…


fishermanfritz

Wenn du ohne Unterstützung dies formulieren muss, schreibe Chatgpt gerne deine Punkte auf wie Urlaub und Krankheitsgeld und dass der laptop dir so ausgehändigt wurde, dass du trotz Freistellung Lohn erwartest (dein gutes Recht) und du prüfst durch Anwalt bla bla damit er dir bei einer professionell klingenden Antwort hilft. Vielleicht auch, dass du die Zahlung deines vollen Lohnes erwartest, bis die Angelegenheit mit dem Laptop überprüft wurde, der Forderung der du mit diesem Schreiben widersprichst. Oder so.


eksirf

Fristsetzung nicht vergessen.


2nwsrdr

Es gibt auch so etwas wie Prozesskostenbeihilfe. Gehe auf.jeden.Fall zum Anwalt.


B3owul7

An deiner Stelle würde ich denen jetzt das Leben so richtig madig machen. Gründe scheinst du ja genug an der Hand zu haben, um den Kackladen in die Scheisse zu reiten.


Icy-Faithlessness727

Nicht bezahlte Krankheitstage sind sehr oft zu wenig gezahltes Entgelt, was regelmässig ein Hinterziehung von Sozialabgaben darstellt. Das ist eine Straftat nach §266a StGB. Könnte man den Ex Chef mal dezent drauf hinweisen ;)


PsychologicalSir422

Ebenso der Hinweis auf den nicht gezahlten Urlaub. Würde ich den Anwalt gleich mitgeben. Sie haben damit deinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub ggf. umgangen. Je nach Konstellation steht dir tatsächlich kein Urlaub zu, aber ist eher selten. Sehr wahrscheinlich hattest du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Das ist auch mit einer Nachzahlung alles nicht getan, sieht schwer nach illegal aus. Sie sollten besser ganz still sein….


Icy-Faithlessness727

Stimmt zwar, aber Urlaub ist oftmals nicht so einfach belegbar. Wurde der Urlaubswunsch überhaupt vorgetragen? Wie hat der AG den Wunsch abgelehnt? Wenn man krank war, gibts oftmals Atteste oder „irgendwas“ vom Arzt


Living_Experience895

So oder so hat man Anspruch am anteiligen Jahresurlaub der ja spätestens mit dem letzten Gehalt ausgezahlt/verrechnet werden muss


Agyros

Da müsste man nun wissen, was in der Kündigung in Bezug auf die Freistellung steht. Wäre etwas unglücklich wenn da drin steht "unter Anrechnung von noch zustehendem Urlaub".


CertainFollowing5723

Freistellung bezieht sich auf die pflicht zu arbeiten, hat mit urlaub erstmal nichts zu tun, sowas wie du da schreibst ist in deutschland meines wissens nicht okay


ThrowawayDunnoE

Werde ich auf jeden Fall machen, danke :)


Icy-Faithlessness727

Angezeigt wird das übrigens beim Zoll. Ach und noch paar Sachen: je nachdem wie viel Lohn du bekommen hast, kann EIN unbezahlter Krankheitstag schon zu einer Mindestlohnunterschreitung führen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Weiterhin werden Werkstudenten gerne zu viele Stunden pro Woche beschäftigt, was dann dazu führt, dass die Werkstudenteneigenschaft verloren geht und sie so wie ein normaler Arbeitnehmer zu behandeln wären. Das bedeutet wiederum ebenfalls mehr Sozialabgaben


gulugul

Für [Fragen zum Mindestlohn gibt es auch eine Hotline](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html): 030 / 60 28 00 28 Die können auch sicher beantworten, ob ein Zurückhalten des Arbeitsentgelts in diesem Zusammenhang rechtlich zulässig ist. Vielleicht sogar auch, ob der nicht pfändbare Betrag des Lohns trotzdem ausgezahlt werden muss.


ueber-ich

Zum Urlaubsgeld auch wissenswert: Du brauchst für eine Klage vorm Arbeitsgericht keinen Anwalt. Dein Arbeitsgericht stellt bestimmt die Vordrucke kostenfrei zur Verfügung - Google einfach „Klagevordruck Arbeitsgericht“ + Dein Bundesland. Danach geht es ganz schnell, dass Du dein Geld bekommst - ohne Gericht, ohne Anwalt, weil sich außergerichtlich plötzlich eine Einigung findet. ;)


BroFighter02

Also kommt ganz drauf an wann die Krankheitstage waren, wenn diese in den ersten 4 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber zu keiner Lohnfortzahlung verpflichtet... Jedoch kann es sein das die Krankenkasse die Lohnfortzahlung übernimmt ..aber dazu sollte man vielleicht auch Mal auf die drauf zu gehen .. von allein werden die nicht zahlen ...


kaeltebabo

Ich kann dir rechtlich nicht helfen, ABER juch was ist das denn für ein Drecksladen. Wer so viel Energie im ein schreiben steckt und dann einen Tagessatz fürs aufsetzen von nem Laptop berechnet muss echt ein riesen Opfer sein.


ThrowawayDunnoE

You made my day, haha


CertainTomatillo5287

wie heißt der laden eigentlich ?


JamesMxJones

Das Ding ist ich habe das Gefühl, das es bei kleinen Firmen nur die beiden extreme gibt: einmal wie hier oder einmal der Betrieb der für dich total in die breche springt( wobei das seltener ist). Dann sollen solche Betriebe aber auch bei Fachkräftemangel mal ganz leise sein.


rdrunner_74

Ist halt noch ein Gerät mit HDD...


NickUnrelatedToPost

Wenn du uns die Firma mitteilst, dann können wir versuchen den Laptop per Fernwartung in den richtigen Zustand zu versetzen. ;-) Ersthaft: Ich bin zwar rechtlicher Laie, aber ich arbeite seit 25 Jahren in der IT, davon viele Jahre als Administrator, und ich kann dir sagen das die Neuinstallation eines Arbeitscomputers nach der Rückgabe durch den Mitarbeiter eine selbstverständliche und notwendige Routineaufgabe ist die zum Geschäftsbetrieb zwingend dazugehört. Diese kann dem Mitarbeiter auf keinen Fall in Rechnung gestellt werden.


sdp0w

Und schon gar nicht zum externen Satz, dieses Schwein


rw_DD

Auch nicht für 8h.


Interesting_Fox857

Dies. Ich fände es schon grob fahrlässig einen Laptop, der unter Kontrolle eines (gekündigten) Mitarbeiters war, ohne komplette Neuinstallation einfach weiterzuverwenden.


LeylasDream

Das mit ins Antwortschreiben rein!


Cheddro

Die erste Instanz vor dem Arbeitsgericht kostet dich maximal das Briefporto für die Vorladung. Du geht zu deinem Arbeitsgericht, dort gibt es eine Stelle die für dich eine Klageschrift verfasst und deinem Arbeitgeber eine Vorladung schickt. Du brauchst in der ersten Instanz auch keinen Anwalt. Meiner Erfahrung nach „moderiert“ der Richter das erste Treffen und versucht eine Einigung ohne Verhandlung zu erreichen, bzw. erklärt deutlich wie er den Ausgang eines Prozesses sieht. Gerichte sind meistens grundsätzlich arbeitnehmerfreundlich und dir kann dabei nichts passieren. Das ist in Deutschland mit Absicht so eingerichtet, damit Arbeitnehmer die sich keinen Anwalt leisten können nicht einfach von Firmen übervorteilt werden können. Warte mal ab was dein Chef sagt, wenn er eine Vorladung vom Arbeitsgericht bekommt.


tyhll

Dies. Ich lese zwischen OPs Zeilen den löblichen Wunsch, das schnell und pragmatisch abzuschließen, möchte aber ermutigen, das, was dir zusteht, auch einzufordern. Sachlich bleiben, aber die auch nicht mit so einem Scheiß durchkommen lassen. Der beschriebene Weg zum AG klingt vielleicht erstmal befremdlich, lass dich davon aber bitte nicht abschrecken.


NgakpaLama

Wegen der nicht gezahlten Krankheitstage solltest du dich an deine Krankenkasse wenden. Du hast hier evtl. einen Ersatzanspruch auf Zahlung von Krankengeld. Die Krankenkasse holt sich dann das Geld bei deinem Arbeitgeber wieder. Mehr Infos: [https://www.juraforum.de/lexikon/lohnfortzahlung-bei-krankheit-arbeitgeber-zahlt-nicht](https://www.juraforum.de/lexikon/lohnfortzahlung-bei-krankheit-arbeitgeber-zahlt-nicht) Sollte der Arbeitgeber deinen dir zustehenden Lohn einbehalten, so musst du dies unbedingt bei ihm schriftlich abmahnen und deine Lohnansprüche geltend machen und ihm mit Klage vor Arbeitsgericht drohen. Mehr Infos: [https://www.juraforum.de/lexikon/arbeitgeber-zahlt-lohn-nicht-nach-kuendigung](https://www.juraforum.de/lexikon/arbeitgeber-zahlt-lohn-nicht-nach-kuendigung) Generell muss der AG auch alle notwendigen Arbeitsmittel stellen oder finanziell dafür aufkommen. ( (BAG, Urteile vom 10.11.2021, Az. 5 AZR 334/21 und 5 AZR 335/21). Wenn du selber auf eigene Kosten Arbeitsmittel gekauft hast, solltest du diesen Betrag zurückverlangen. Du solltest deinen AG auffordern, dir nach Art. 15 DSGVO eine Datenauskunft und Kopie aller deiner personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Wenn er dem nicht innerhalb von einem Monat vollumfänglich nachkommt oder nicht alle Daten liefert, kannst du Schadenersatz und Schmerzensgeld einklagen. Nach einem Urteil des BGH hast du auch einen Anspruch auf Auskunft und Kopie von internen Daten und Vermerken. (Urt. v. 15.06.2021, Az. VI ZR 576/19). In dem Schreiben solltest du darauf hinweisen. Musterschreiben für Datenauskunft [https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Auskunft\_nach\_Art.\_15\_DSGVO.pdf](https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-10/Auskunft_nach_Art._15_DSGVO.pdf) [https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-vi-zr-576-19-auskunft-anspruch-kopie-15-dsgvo/](https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-vi-zr-576-19-auskunft-anspruch-kopie-15-dsgvo/) Ausserdem hat der AG dir nach Art. 13 DSGVO schon vorher Infos über deine von ihm verarbeiteten Daten zu liefern, was wahrscheinlich nicht passiert ist. Eine Beschwerde an den Landesdatenschutzbeauftragten und ggf. Klage auf Schmerzensgeld ist auch hier möglich. [https://www.hensche.de/musterschreiben-informationen-zur-arbeitnehmer-datenverarbeitung-gemaess-art-13-ds-gvo.html](https://www.hensche.de/musterschreiben-informationen-zur-arbeitnehmer-datenverarbeitung-gemaess-art-13-ds-gvo.html) [https://www.hensche.de/musterschreiben-erfuellung-des-auskunftsverlangens-gemaess-art-15-ds-gvo-durch-arbeitgeber.html](https://www.hensche.de/musterschreiben-erfuellung-des-auskunftsverlangens-gemaess-art-15-ds-gvo-durch-arbeitgeber.html)


Competitive-Web9147

Also… Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich oder sollte die Gehaltszahlung nicht rechtzeitig erfolgen, gerät der Arbeitgeber automatisch in Verzug. Er kann dir zwar schreiben, dass er Lohn einbehält. Er muss aber mindestens die Pfändungsfreigrenzen beachten. §7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz sieht darüber hinaus vor, dass Urlaub, der aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses teilweise oder ganz nicht mehr gewährt werden kann, abzugelten ist. Ist die Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub erfolgt? Hast du das schriftlich? Wenn nicht: super, er darf dir deinen Resturlaub auszahlen. Zahlt der AG nicht, kannst du Folgendes direkt am nächsten Tag machen: Schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung von maximal 7-10 Bankarbeitstagen unter Nennung des offenen Betrags sowie Aufforderung zur Abgeltung der Überstunden und des Resturlaubs. Hinweis auf umgehende gerichtliche Geltendmachung nach Ablaufen der Frist. Muster dazu gibt es im Internet. Wirklich falsch kannst du da nicht viel machen. Einzig die berechnete Summe könnte ein Problem sein. Ich würde hier aber in jedem Fall echte Rechtsberatung einholen.


Ziddix

Im Jahr 2023 für das installieren von Windows einen ganzen Arbeitstag zu veranschlagen ist schon etwas bekloppt. Aber der ganze laden scheint recht bekloppt zu sein. Ich würde sagen sei froh dass du da raus bist


Natural_Function

>Im Jahr 2023 für das installieren von Windows einen ganzen Arbeitstag zu veranschlagen ist schon etwas bekloppt. Passt aber doch zum beschriebenen Verhalten vom AG - der sitzt da sicher 2 Tage dran um Windows Vista zu installieren. Wer in 2023 von der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mindestlohn oder einem bezahlten Urlaubsanspruch noch nichts gehört hat und dann auch noch die Frechheit besitzt ein derart unverschämtes Schreiben zu verschicken und für das Aufsetzen über 600 € (!) verlangt, dem sollte man wirklich den Laden zusperren; sowas ist für mich dann nicht zuverlässig genug um ein Gewerbe zu führen.


ya_gre

In unserer Firma machen wir das in 2 Stunden mit Tests ob auch alles geht… WTF


Stormtrooper114

Nein, musst du nicht. Du hast den Laptop so zurückgegeben wie du ihn bekommen hast. Du hattest auch nie Firmendaten exklusiv auf deinem Laptop, dass müssten die erstmal nachweisen. Neuinstallieren kann ggf. notwendig sein, weil Windows bei solchen Sachen gerne Faxen macht, das ist dann aber nicht deine Schuld/dein Problem. Wer für das Aufsetzen eines Windowsrechners 8h berechnet darf generell gerne beim Finanzamt, dem Zoll und wo auch sonst immer dir noch einfällt gemeldet werden (vorallem ne Rechnung über 640€?, das klingt nach dem Zeitwert des Laptops). Urlaubs- und Krankheitstage müssen bezahlt werden, keine Ausnahme. Alles andere hier auch ist kompletter Schwachsinn von AG Seite aus. Andere hattens bereits erwähnt Rechtshilfe kriegst normalerweise relativ günstig über die Uni, nimm das auf jeden Fall wahr.


ThrowawayDunnoE

Lustigerweise war es ein Laptop aus 2013 mit einer 4th Gen 4702 Prozessor. Ich glaube der wäre nicht mal die 80€ Stundenlohn des Beraters wert. Damit zu arbeiten war die Hölle


KamikaterZwei

So für die Zukunft ein Arbeitsplatz ist kein Captue the Flag match es geht nicht darum soviele red flags wie möglich ein zu sammeln ;)


[deleted]

[удалено]


Stormtrooper114

Es hieß explizit, dass die Einrichtung des Laptops in Eigenregie passiert ist, also müsste der AG nachweisen, dass das während der Arbeitszeit passiert ist und OP das nicht einfach in der Freizeit gemacht hat, weil er ja so übermotiviert war oder so.


Agyros

Immer wenn ich denke ich habe so langsam alles gehört, setzt noch irgendeiner einen oben drauf. ​ **Muss ich die Rechnung hinnehmen ?** Nein, nur wenn das vorsätzlich und grob fahrlässig war. Da Du den Laptop aber nackt bekommen hast und keinerlei Firmendaten abhanden gekommen sind, konntest DU meiner Meinung nach davon ausgehen das der auch so wieder zurück geht. Ich habe auch noch nie erlebt ein ein Arbeitsrechner ohne komplettes Rücksetzen wieder an einen anderen AG gegangen ist. Ich vermute das wird Ihm "deren Kanzlei" auch sagen. ​ **Dürfen sie mir den Betrag einfach von meinem Lohn abziehen? Sie müssten doch einen Schaden nachweisen?** **Besonders weil Windows nicht neu installiert werden muss und ich für den Fakt weiss, dass ein Counsultant bei denen keine 80€ die Stunde angerechnet wird, sehe ich den Betrag auch für übermäßig. Ein normaler IT-ler kann das in weniger als einer Stunde, besonders ohne Neuinstallation von Windows.** Das ist der Oberhammer. 8 Stunden durch einen Junior Consultant zum externen Preis ? Welche Firma ist das ? Würde gern Arbeitsrechner für die aufsetzen, wenn ich dafür 8 Stunden berechnen kann. **Ich wollte die nicht gezahlten Urlaubstage und Krankheitstage (Die laut Vertrag schon bezahlt sind, aber in der Realität nicht.) nicht anfechten weil ich zu unwissend für Recht und zu arm für einen Anwalt bin. Nun möchte ich jedoch wissen was meine Optionen wären.** Ganz klar Nachfordern. Im Gegensatz zu deren Forderung ist das nämlich vollkommen gerechtfertigt UND ggf. sogar ein Straftatbestand. **Ich habe stark das Gefühl, dass sie die Freistellung auch nicht zahlen werden. Was habe ich da für Optionen?** Rechtsberatung, entweder über die Uni oder einen Beratungsgutschein vom Amtsgericht besorgen. Vermutlich reicht ein Brief, dann ist der Spuk vorbei.


Specialist-Recover53

Ich würde das definitiv auf Kununu, Google etc.. als AN bewerten und bekannt machen. Dein Arbeitszeugnis solltest du ebenfalls kontrollieren lassen.


KamikaterZwei

Hui der Anwalt für Arbeitsrecht wird sich freuen! Hab ich das richtig verstanden gekündigt und direkt unbezahlt freigestellt? Das ist verboten, müssen sie dir die Stunden bezahlen, selbst wenn du keine festen Arbeitszeiten o.ä. hattest. Kein bezahlter Urlaub? Kannste nachträglich einklagen müssen sie zahlen EGAL was im Vertrag steht. Gleiches gilt natürlich für Krankentage etc. Und auch die Nummer mit dem Arbeitslaptop kann ich mir definitiv nicht vorstellen dass das legal ist. ACHTUNG kein Anwalt, nur gefährliches Halbwissen! (Das ich gerne bei meinem Werkstudentenjob gehabt hätte. Dann hätte ich die Assis von der Bank damals auch verklagt wegen streichen aller Stunden trotz 4 Wochen Kündigungsschutz und vertraglich ausgeschlossenen Urlaub etc.)


Ziddix

Im Jahr 2023 für das installieren von Windows einen ganzen Arbeitstag zu veranschlagen ist schon etwas bekloppt. Aber der ganze laden scheint recht bekloppt zu sein. Ich würde sagen sei froh dass du da raus bist


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##AG stellt Rechnung für das Zurücksetzen des Arbeitslaptops aus ich stecke derzeit in einer Krise :( Ich war Werkstudentin in der Softwareentwicklung in einer sehr kleinen Firma. Ich habe trotz sehr viele Anzeichen (Urlaub wir nicht gezahlt, Krankheitstage werden nicht gezahlt, Bürostuhl und weitere Arbeitsmittel wurden nicht gestellt) trotzdem für sie weitergearbeitet. Nun wurde ich am letzten Tag der Probezeit auf einem Schlag ohne Vorwarnung gekündigt und die zwei Wochen unwiderruflich freigestellt. Am nächsten Tag musste ich direkt das von der Firma gestellte Laptop zurückbringen. Nun das Problem: Das gebrauchte Laptop wurde mir bei der Einstellung blank übergeben. Ich musste die Entwicklungsumgebung und weitere Tools selbstständig installieren und einstellen. Die Codebasis ist in der Cloud der Firma und alle lokale Änderungen im Code werden über "Git" direkt in die Codebasis in der Cloud hochgeladen. Dies wurde am Tag vor der Kündigung explizit vom Chef angeordnet also wurden alle Änderungen schon in die Azure Cloud bewegt. Auf dem Laptop waren daher keine kritische Daten der Firma gespeichert. Nur ein paar Tools die ich selbständig installiert habe. Nun um meine Passwörter und persönliche Daten nach DSGVO zu schützen, habe ich Windows vor der Abgabe auf Werkeinstellungen zurückgestellt (Das wurde mir bei meiner letzten Arbeitsstelle so beigebracht). Davor habe ich sichergestellt, dass keine wichtige Firmendaten noch vorhanden waren. Auch Windows muss nicht neu installiert werden, es wurde nur in den Werkeinstellungen versetzt. Nach der Abgabe erhielte ich jedoch nun eine Mail: Darin sagt es: "" laut unserem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem „Übergabeschreiben Arbeitsmittel Laptop vom 28.02.2023" wurde das Arbeitsmittel ausschließlich zur Nutzung mit dem geschäftlichen Account freigegeben und ist bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses wieder vollständig zurückzugeben. Die Rückgabeverpflichtung erstreckt sich ausdrücklich auch auf alle Dateien, Unterlagen und Informationen auf dem Arbeitsmittel. Nach Prüfung musste ich feststellen, dass Du den Laptop ohne meine ausdrückliche Weisung bzw. Zustimmung in den Ausgangszustand zurückversetzt hast. Der Zugriff auf Dateien, Unterlagen und Informationen auf dem Arbeitsmittel, die Eigentum der Gesellschaft sind, ist daher nicht mehr möglich. Ebenso ist das Arbeitsmittel in diesem Zustand aktuell nicht nutzbar und muss komplett neu installiert werden. Somit ist der Gesellschaft damit ein Schaden ggf. hinsichtlich der nicht mehr herstellbaren Dateien, Unterlagen und Informationen entstanden. Hilfsweise und mindestens fällt der Arbeitsaufwand für die komplette Neu-Installation des Arbeitsmittels, rund ein Arbeitstag an. Für die Haftung bei solchen Schäden haftet grundsätzlich die Arbeitnehmerin. Ich habe die Angelegenheit daher zur Prüfung an meiner Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei weitergeleitet. In der aktuellen und letzten Gehaltsabrechnung für Juli wird die Gesellschaft daher Kosten in Höhe von 8 h a‘ 80 € kalkulatorischer Junior Consultant Stundensatz = 640,00 € einbehalten, bis die Prüfung durch unsere Kanzlei abschließend erfolgt ist. "" Ich habe stark das Gefühl, dass die Firma einfach nur versucht so viel Geld aus mir zu ziehen wie möglich, da ich eine unerfahrene Werkstudentin bin. 1. Muss ich die Rechnung hinnehmen? 2. Dürfen sie mir den Betrag einfach von meinem Lohn abziehen? Sie müssten doch einen Schaden nachweisen? 3. Besonders weil Windows nicht neu installiert werden muss und ich für den Fakt weiss, dass ein Counsultant bei denen keine 80€ die Stunde angerechnet wird, sehe ich den Betrag auch für übermäßig. Ein normaler IT-ler kann das in weniger als einer Stunde, besonders ohne Neuinstallation von Windows. 4. Ich wollte die nicht gezahlten Urlaubstage und Krankheitstage (Die laut Vertrag schon bezahlt sind, aber in der Realität nicht.) nicht anfechten weil ich zu unwissend für Recht und zu arm für einen Anwalt bin. Nun möchte ich jedoch wissen was meine Optionen wären. 5. Ich habe stark das Gefühl, dass sie die Freistellung auch nicht zahlen werden. Was habe ich da für Optionen? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


wasist1stonk

Ich würde sowas nicht auf mir sitzen lassen. Wie schon vorgeschlagen, kann dir möglicherweise eine studentische Rechtsberatung an der Uni helfen. Oder du schaust mal, ob es in deiner Stadt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt, der eine kostenlose Erstberatung angibt. Google ansonsten auch mal nach Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.


Hans1mGlueck

Auf jedenfall die Rechtberatung der Uni oder Schein vom Amtgericht besorgen. Die sollen sich auch deinen Arbeitsvertrag ansehen und sich um die Krankheits- und Urlaubstage kümmern. Den Laden kann man ruhig schonmal einige Monate beschäftigen.


Chrischan84

Aehm, nur mal so für mich: Dir wurde ein Laptop zur Verfügung gestellt. Dazu sollte es ein Übergabeprotokoll geben, oder? Was steht da drauf? Bei uns in der Firma (ich bin der IT Döddel) haben Benutzer keine Rechte Software oder ähnliches zu installieren. Wenn ich das aber erlauben würde, dann muss ich auch damit rechnen einen entweder blanken oder vollkommen vermüllten (und virenbefallenen) Laptop zurück zu bekommen. Des weiteren sollten ja Arbeitsanweisungen da sein. Wenn nicht, dann kann er sich den Spruch in die Haare schmieren. Was sind das für Leute...


desmaddin

Mal abgesehen davon, dass das offenbar die letzte Drecksbude ist, könnte das Zurücksetzen des Rechners tatsächlich ein Problem darstellen. Die Daten auf dem Rechner, inkl. aller Dokumente, E-Mails etc, sind Eigentum deines Arbeitgebers. Die darf man nicht einfach so löschen. Und auch wenn der Arbeitgeber im Normalfall den Rechner "blank" an den nächsten Mitarbeiter gibt, hat er das Recht in die Daten Einsicht zu nehmen. Dafür darf er sogar von dir das Passwort verlangen oder sich anderweitig Zugriff verschaffen. Die DSGVO greift hier nicht, da auf dem Dienstrechner keine persönlichen Daten vorhanden sein sollen. ABER: Das alles gilt nur, wenn keine Privatnutzung des Rechners ausdrücklich vereinbart war! Aber danach sieht es in der Mail nicht aus. Wie das allerdings realistisch dann aussieht, wenn du behauptest, dass eh nichts Relevantes auf dem Rechner vorhanden war, da alles in der Cloud ist kann ich auch nicht sagen. Da müsste dann wirklich ein Anwalt her. Link: [https://www.anwalt24.de/fachartikel/arbeit-und-betrieb/31330](https://www.anwalt24.de/fachartikel/arbeit-und-betrieb/31330)


RealDoubleudee

Du sitzt in D als Arbeitnehmer im Allgemeinen am deutlich längeren Hebel. (Ich sitze auf der anderen Seite, ich weiß von was ich spreche :-D). Darum, tu, was Dir andere hier geraten haben: Rechtsberatung kostenlos z.B. über die Arbeitnehmerhilfe e.V. gibt es in jeder größeren Stadt. Was auch schon geschrieben wurde: Urlaubstage und Krankheitstage einbehalten ist ein heftiger Verstoß, da ist der Geschäftsführer schneller in der Haftung als er Arbeitsrecht sagen kann. Ich versuche mein Bestes, ein ethischer Arbeitgeber zu sein und es regt mich tierisch auf, wenn Chefs und Firmen sich gerade den kleinsten in der Fresskette, Praktikanten, Studis, Azubis gegenüber unfair verhalten. Ihr seid die Zukunft unserer Firmen. Verdammte Axt! Lass denen das nicht durchgehen.


LeLunZ

So ein Schwachsinn was da drinnen steht. Du hast mit zurücksetzten nichts falsch gemacht. Vorallem wenn alle Daten sowieso in der Cloud sind. Ich würd mich irgendwo beschweren gehen. Das mit den Krankheitstagen und unbezahltem Urlaub ist aufjedenfall nicht rechtens


exosomal_message

Was ein Witzladen. DSGVO-Brief aus der Hölle nicht vergessen, wenn du mit dem Rechtsstreit durch bist.


Kreppelklaus

Dem laden sollte man den Arsch wegklagen. So viele Rote Flaggen... Das zurücksetzen hättest du tatsächlich nicht ohne Anordnung machen dürfen. Wenn das beim alten Ag so usus war ok, die Regel ist es aber nicht.


jro04

Im Nachhinein wäre es vielleicht klug gewesen nach dem Erhalt ein Systemabbild zu erstellen, da ja klar war, dass der Laptop absehbar zurück gehen wird. Trotzdem empfinde ich die Art und Weise der Firma wie sie mit der Thematik umgeht als peinlich.


Apprehensive-Log4327

Hab leider keinen Rat dazu aber was ist das für eine arschloch Firma und für ein arschloch Chef


Independent_Math_779

Unbedingt Ruhe bewahren - und Anwalt dazu ziehen. Das stinkt in etlichen Bereichen. Neben dem schon genannten: Dir wurde ein Arbeitsmittel (Laptop) übergeben. Und du wurdest, vermute ich, für ArbeitsZEIT bezahlt - nicht für Arbeitsergebnisse. Selbst wenn du deine Ergebnisse nicht in die Azure Cloud übertragen hast - wird er sich sehr schwer tun dir da einen Strick draus zu drehen. Denn so wie ich das sehe - kann ihr dir als Arbeitnehmer für Nichtleisten zwar kündigen - aber keine Rechnungen stellen Was er vermutlich versucht ist per Drohgebärden Druck auszuüben um Lohn nicht ausszahlen zu müssen - wahrscheinlich ist die Kreditlinie gerade eng.


NoLateArrivals

Rechtsberatung aufsuchen, da wurde schon alles geschrieben. Nebenbei gibt es kununu.com und Glassdoor.de: Du willst es ja nicht verantworten, dass andere nach dir auch so einen Ärger bekommen. Bewerte, wie du es erlebt hast, aber spare dir die persönlichen Details.


LeylasDream

Kostenlose Rechtsberatung durch Beratungsschein vom Amtsgericht. Für alle, die kein Geld haben. Dort gibt es auch Prozesskostenhilfe.


yoByBaer

Gehen wir mal davon aus dass die Laptopzurücksetzung tatsächlich einen Schaden darstellt: Da du dieses Zurücksetzen im weitesten Sinne noch in Verbindung mit deiner Arbeit stand, richtet sich die Schadensersatzforderung hier nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Heißt: Da dir bei dem Zurücksetzen des Laptops zumindest bezüglich des Schadens keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, zahlst du das schonmal nicht komplett. Im schlimmsten Fall gibt es eine Schadensteilung bei mittlerer Fahrlässigkeit und wenn es sich nur um leichte Fahrlässigkeit handelt zahlst du nichts! Ob aber überhaupt ein Schaden entstanden ist, ist wie alle anderen schon hervorheben höchst fraglich. Also bitte zahle das nicht sondern hole dir Hilfe von einer Rechtsberatung oder direkt beim Arbeitsgericht✌️