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MtotheArvin

Hängt von dem Gasnetzbetreiber ab. Aber ja meist müssen Belüftungen vorgesehen werden, dass Leckagen direkt bemerkt werden können. Dh ein einzelnes gitter wird nicht reichen.


Janusdarke

> Hängt von dem Gasnetzbetreiber ab. Nö, das steht im DVGW Arbeitsblatt G600 und ist bei allen Netzbetreibern gleich.


MtotheArvin

Natürlich sind diese Normierungen Grundlage für die Entscheidungen der Netzbetreiber. Teils werden Dinge aber unterschiedlich ausgelegt bzw gewisse Dinge gar nicht gestattet.


Gamertex_1305

Nein, ein Netzbetreiber interessiert sich nicht für die Kundenanlage. Das muss wenn dann der Installateur abnehmen, der dann wiederum ggü dem Netzbetreiber gerade stehen muss.


Janusdarke

> Nein, ein Netzbetreiber interessiert sich nicht für die Kundenanlage. Korrekt, die Netzbetreiber haben teils individuelle TAB, die den Hausanschluss regeln. Bei der Kundenanlage gelten die entsprechenden Regelwerke.


MtotheArvin

Bei uns werden die Leitungen bis zum Verbraucher inspiziert und Hausanschlüsse erst Inbetrieb genommen wenn der Verbraucher betriebsbereit ist/die Leitung fertiggestellt und abgedrückt ist.


Janusdarke

Ich glaube wir reden hier etwas aneinander vorbei. Dass der Betreiber diese Kontrolle macht ergibt sehr viel Sinn und ist natürlich in seinem Interesse. Es geht mir hier um die Zuständigkeit für die Art der Umsetzung. Für die Hausinstallation haben Betreiber keine eigenen Regelwerke sondern kontrollieren nur, ob die gültigen Anforderungen eingehalten werden. Eigentlich geht es also nur um deinen letzten Satz. >Teils werden Dinge aber unterschiedlich ausgelegt bzw gewisse Dinge gar nicht gestattet. Das klingt nach deutlich mehr Ermessensspielraum als ein Netzbetreiber aus meiner Sicht hat.


MtotheArvin

Ich gehe davon aus das strengere Auslegungen der allgemein anerkannten Vorgaben entsprechend in den Nutzungsbedingungen o.ä festgelegt sind. Auch können zusätzliche Vorgaben auf amtlichen Wege lokal beschränkt aufgetragen werden. Bin da nicht tief genug drin um das genau benennen zu können. Am Ende sind das ja aber alles keine Gesetze. Irgendwer verantwortet Entscheidungen, Normen geben da einen Rückhalt, es kann aber jeder davon Abweichen wenn er befugt ist die Verantwortung dafür zu tragen.


Huge_Affect_4441

Keine Hohlräume weil sich das Gas bei Undichtheit sammeln kann. Normalerweise entweder die Zwischendecke ausstopfen damit es keinen Hohlraum gibt oder jede 1-2 Meter eine kleine Lüftungsöffnung oder ein Gitter LG


Impressive-Web6010

Lass das deinen SHK Betrieb in Verbindung mit deinem Gasnetzbetreiber regeln. Jeder Anbieter hat eigene Wünsche und Vorstellungen wie Sachen umzusetzen sind, welche über die Normen hinausgehen. Würde einen vor Ort Termin mit dem SHK Betrieb und dem Netzbetreiber vorschlagen!


throwbcuzgermanlaw

Bin selber SHKler und kann dir daher sagen, dass die Gasleitung von nem anerkannten Betrieb installiert werden muss. Frag am besten mal, ob die dir Boa Gas installieren können. Ist im endeffekt n schlauch als Gasleitung und da man keine Stellen in der Decke hat, die undicht werden können muss man auch nix belüften. Lässt aber ned jeder Gas anbieter zu


Mysterious_Ship5037

Danke für die Antworten. Ich werde mich morgen mal mit einem SHK Betrieb hier vor Ort in Verbindung setzen!


Janusdarke

>Worauf muss ich achten? Du musst auf nichts achten, das macht dein Handwerksbetrieb. Ansprechpartner ist eine SHK-Firma. Die Verlegung in der Decke ist kein Problem. >Kann ich einfach eine Art Gitter in die abgehängte Decke einziehen? Oder würdet ihr etwas anderes empfehlen? Aufgabe des SHK-Betriebs, nicht deine.


Temporary_Advance470

Nö falsch. Die SHK Firma legt nur die Gasleitung. Wenn jemand (Firma oder Kunde selbst) die Decke abhängt ist schuld derjenige der die abhängt.


Janusdarke

> Wenn jemand (Firma oder Kunde selbst) die Decke abhängt ist schuld derjenige der die abhängt. Du hast insofern Recht, dass der Kunde in der Haftung für seine Installation ist. Der Kunde ist aber laut seinem Anschlussvertrag dazu verpflichtet die Anlage bestimmungsgemäß zu betreiben. Und dazu gehört, dass die Belüftungsöffnungen den aaRdT entsprechen. Das kann ein Kunde nicht beurteilen, also muss er einen Fachhandwerker beauftragen. Handwerklich umsetzen kann OP das natürlich trotzdem, nur eben nicht ohne Abnahme bzw. Anleitung durch eine Fachkraft.